preparatory:AB 129023
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-05
Wortprotokoll
In Artikel 114 hatte der Bundesrat, wie das üblich ist, vorgeschlagen, dass er über das Inkrafttreten befindet. Der Ständerat hat das nun dahingehend geändert, dass verbindlich ins Gesetz geschrieben werden soll, dass das totalrevidierte Mehrwertsteuergesetz in seinen Hauptteilen auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten soll.
Ich ersuche Sie mit der Minderheit, dem Bundesrat zu folgen, und das aus folgenden Gründen:
Dass der Bundesrat das Inkraftsetzen normalerweise selber beschliesst, ist üblich, und es ist auch richtig. Der Bundesrat kann damit auf kurzfristige Änderungen reagieren. Wie unklug es ist, wenn wir einen verbindlichen Inkraftsetzungstermin ins Gesetz schreiben, sehen wir jetzt bei der IV: Bei einer Annahme der Änderung der Mehrwertsteuer muss sie dann im ungünstigsten Zeitpunkt, nämlich mitten in der Rezession, erhöht werden.
In Bezug auf das Mehrwertsteuergesetz spricht aber noch einiges mehr dafür, dass der Bundesrat das Inkrafttreten festlegt: Es handelt sich bei dieser Gesetzesrevision um eine Totalrevision, das heisst, die Struktur des Gesetzes ist völlig umgestellt worden. Viele materielle Bestimmungen sind neu: Ich erinnere Sie an die Freistellung des baugewerblichen Eigenverbrauchs, an das erweiterte Optionsrecht - darüber haben wir ja jetzt zum Teil debattiert -, an das Meldeverfahren, an die Saldosteuersatzmethode usw., die geändert worden sind. Das alles bedingt in der Wirtschaft grosse Umstellungen. Gerade bei einer Totalrevision ist es wichtig, dass die Verordnung, die die technischen Einzelheiten regelt, rechtzeitig vorliegt, damit man auch im Detail weiss, wie die Anpassungen vorgenommen werden müssen. Die Verordnung liegt nun aber erst im Herbst vor. Hinzu kommt, dass beileibe nicht alle Teile der Wirtschaft eine derart überstürzte Einführung unbedingt wollen, und das deshalb, weil eben grosse technische Anpassungen nötig sind. Die Einzigen, die von einer überstürzten Einführung profitieren, sind die Berater und die Treuhandunternehmen; wer das selber machen will, ist selbstverständlich auf ausführliche Verordnungsbestimmungen angewiesen und braucht auch genügend Zeit für die Umstellung.
Der Bundesrat hat im Ständerat erklärt - das können Sie dem Amtlichen Bulletin entnehmen -, dass er selber fest bemüht ist, die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2010 zu ermöglichen. Wir nehmen ihn beim Wort, dass er alles daransetzt, dass das möglich ist. Wenn sich aber widrige Umstände ergeben sollten, die eine spätere Inkraftsetzung nötig machen, dann sollte der Bundesrat die Freiheit haben, das selber zu bestimmen.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.