preparatory:AB 129047
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-03-18
Wortprotokoll
Indem ich wiederhole, dass in all den gesetzlichen Vorschriften, die sich in der Schweiz auf das Bankkundengeheimnis beziehen, kein Buchstabe geändert werden soll.