preparatory:AB 129149
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-18
Wortprotokoll
Es geht in Artikel 26 Absatz 4 um den Sondersatz der Mehrwertsteuer für die Hotellerie. Die Hotellerie wird ja mit einem Sondersatz von 3,6 statt 7,6 Prozent begünstigt. Mit meinem Minderheitsantrag schlage ich vor, dass man diesen Sondersatz - wie von uns kürzlich beschlossen - im Jahr 2010 auslaufen lässt, währenddem die Mehrheit der Kommission der Meinung ist, dass der Sondersatz noch einmal um drei Jahre verlängert werden soll. Darum geht es in dieser Abstimmung.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass die gesamte Revision des Mehrwertsteuergesetzes von Herrn Bundespräsident Merz mit dem Vorzeichen der Vereinfachung versehen worden ist. Er hat sogar die revolutionäre Idee eines Einheitssatzes propagiert. Diese findet man in der Vorlage 2, die auf Eis gelegt oder meines Erachtens klinisch tot ist. Wie auch immer: Wenn man vereinfachen will und meint, dass man mit weniger Sätzen vereinfachen würde, hat man hier jetzt die Gelegenheit, so zu entscheiden. Sie können entscheiden, dass der Sondersatz für die Hotellerie per Ende 2010 verschwinden soll. Dann hätten wir einen Mehrwertsteuersatz weniger; dann wären es nur noch zwei. Die Kommissionsmehrheit will eine Verlängerung, sie will drei Steuersätze beibehalten. Sie will also das Gegenteil von Vereinfachung. Es wäre übrigens zum x-ten Mal, dass dieser Sondersatz verlängert würde.
Allen hier im Nationalrat ist ja anlässlich der letzten Debatte hierüber klargeworden, dass dieser reduzierte Steuersatz eine schlechte Methode ist, um den Schweizer Tourismus zu fördern. Es gäbe viel effizientere Methoden, und es gäbe viel günstigere Methoden. Das hier ist eine Giesskanne - diese Vergünstigung kommt jedem zugute, unabhängig davon, ob er seinen Betrieb gut führt oder schlecht. Es soll jetzt also zum x-ten Mal verlängert werden. Weil wir uns zudem in der Zwischenzeit fast einig sind, dass die Vorlage 2 nie kommen wird, dass es also nie einen Einheitssatz geben wird, können wir sicher sein, dass dann wieder ein Verlängerungsantrag kommen wird.
Ich erlaube mir auch den Hinweis, dass die Variante der Kommissionsmehrheit in dieser Frage eine sehr teure ist: Sie kostet den Bund eine halbe Milliarde Franken, weil die Beibehaltung des Sondersatzes dazu führt, dass jedes Jahr 150 Millionen Franken weniger in die Bundeskasse fliessen; drei mal 150 Millionen Franken ergibt knapp 500 Millionen Franken. Das ist der Ausfall, den man hier mit der Variante der Mehrheit verursachen würde. Ich bitte Sie, hier jetzt effektiv einen Vereinfachungsentscheid zu treffen, also den Sondersatz auslaufen zu lassen, wie es vom Nationalrat einmal beschlossen worden ist, und auch keinen Steuerausfall in dieser Grössenordnung von einer halben Milliarde Franken zu verursachen.
Unterstützen Sie bitte die Minderheit, und ich würde mich freuen, wenn unser "Vereinfachungsfinanzminister" dann auch die Meinung der Minderheit unterstützen könnte.