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preparatory:AB 129206

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-18

Wortprotokoll

Der Grund, warum sich die Minderheit hier erneut mit dem Bundesrat solidarisiert, liegt darin, dass der Antrag der Mehrheit 50 Millionen Franken kostet. Wir reden hier von der Verjährungsfrist, das heisst von der Frist, innerhalb welcher die Verwaltung eine Steuerforderung stellen kann. In der Vorlage des Bundesrates sind es fünf Jahre. Die Mehrheit will das auf drei Jahre senken. Es ist uns in der Kommission glaubhaft dargelegt worden, dass in diesem Antrag der Mehrheit eben ein Steuerertragsausfall steckt. Ich vermute, dass er auch damit begründet ist: Man will hier erneut, wie schon oft im Verlaufe dieser Gesetzesrevision, ein Schlupfloch "stricken", durch welches dann 50 Millionen Franken fliessen.

Wir sind der Meinung, dass die Verwaltung diese fünf Jahre braucht, umso mehr, als wir den Steuerpflichtigen mit dem Mehrwertsteuergesetz neu mehr Rechte geben. Wir geben ihnen zum Beispiel das Recht, eine Kontrolle ihrer Selbstveranlagung zu verlangen. Das heisst, sie haben das Recht, die Verwaltung einzuschalten. Normalerweise und bisher ist nur das Umgekehrte der Fall: Die Verwaltung kontrolliert aus eigenem Antrieb einen Betrieb. Das heisst, der einzelne Steuerpflichtige - die einzelne Unternehmung - beansprucht hier die Verwaltung, weil er sicher sein will, dass seine Selbstveranlagung stimmt. In diesem neuen Recht steckt ein gewisses Verzögerungspotenzial, und das ist der Grund, warum die Fassung des Bundesrates und der Minderheit hier eben eine fünfjährige Veranlagungs- bzw. Festsetzungsfrist postuliert.

Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass sich die Treuhandkammer, die sonst im Laufe dieser Gesetzesrevision ja den bürgerlichen Fraktionen die Feder geführt hat, in einem Schreiben an uns alle gewandt und uns und damit auch Sie gebeten hat, hier eben die Fassung der Minderheit zu unterstützen. Es sei der Mehrheit ein Fehler unterlaufen. Ich könnte auch sagen: Die Mehrheit hat den Text der Treuhandkammer nicht richtig gelesen, als wir in der Kommission an dieses Thema herangingen.

Ich bitte Sie also mit dem Bundesrat und der Treuhandkammer, für die Minderheit zu stimmen und damit einen Steuerausfall von 50 Millionen Franken zu verhindern.