preparatory:AB 129218
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-03-18
Wortprotokoll
Frau Nationalrätin Flückiger hat die Situation der KMU thematisiert - ich verstehe Sie. Es ist in der Tat so, dass wir den kleinen und mittleren Unternehmen in Bezug auf die Administration sehr viel zumuten. Das hängt aber natürlich auch mit der Intensität unserer Gesetzgebung zusammen. Eigentlich hätten Sie diesen Aufruf für weniger Administration auch etwas an sich selber richten müssen, weil die meisten dieser administrativen Hindernisse ja von Ihnen, vom Parlament, beschlossen werden. Ich wäre mit Ihnen der Meinung, dass man hier tatsächlich einen weiteren Abbau vornehmen könnte. Ich glaube aber, dass durch eine Entschädigung der Steuerpflichtigen für die Mehrwertsteuer-Abrechnung keine Vereinfachung der administrativen Arbeiten herbeigeführt werden kann. Wir haben im Zusammenhang mit den KMU - das noch nachgeschoben, Frau Flückiger - immerhin vor einem Jahr eine Unternehmenssteuerreform gemacht, die sehr unternehmensfreundlich in Richtung der KMU ist. Es ist also nicht so, dass wir nichts machen; vielmehr geht hier immer einiges.
Jetzt zur Mehrwertsteuer: Hier ist die Situation so, dass wir pro Jahr etwa eine Million Abrechnungen bekommen. Diese eine Million Abrechnungen sind Transaktionen, welche der Mehrwertsteuer unterliegen. Von denen sind etwa 64 000 oder 65 000 aber ohne Umsatz und Mehrwertsteuer. Jetzt ist die Frage, ob man überhaupt ein vernünftiges, gerechtes Abgeltungssystem einführen kann, angesichts dieser Ausgangslage. Kann man angesichts der Situation, dass es sich hier sowohl um natürliche Personen als auch um juristische Personen wie aber auch um öffentliche Einrichtungen handelt, eine gemeinsame Lösung finden? Alle diese Fragen, Frau Flückiger, sind nicht beantwortbar. Sie sind auch im Vergleich zur Besteuerung der natürlichen Personen und zum Aufwand, den man dort den Steuersubjekten überbürdet, nicht beantwortet.
Ich glaube, dass Ihr Vorschlag nicht nur aus administrativen Gründen, sondern letztlich durchaus auch aus fiskalischen Gründen querkommt. Wenn wir jedem Unternehmen respektive jedem Steuerpflichtigen 500 Franken rückerstatten, ergibt das - übers Jahr gesehen - eine Summe von zwischen 500 und 600 Millionen Franken.
Das ist ein grosser Betrag, der in keiner Art gegenfinanziert ist. Es ist einfach das Schaffen einer Lücke, eines Loches bei den Einnahmen. Ich habe Ihnen zu Beginn der Debatte schon gesagt, dass ich möchte, dass wir diese Mehrwertsteuerreform möglichst ohne finanzielle Ausfälle gestalten, weil an der Mehrwertsteuer die AHV, die IV, der FinöV-Fonds und die Krankenkassen beteiligt sind. Wir dürfen diese Einrichtungen nicht auch noch indirekt durch Steuerausfälle schwächen.
Ganz zum Schluss, Frau Flückiger: Die administrativen Erleichterungen, die im Gesetzestext vorgesehen sind, über den Sie jetzt befinden, machen immerhin etwa 10 Prozent aus. Es liegt also schon hier ein Vereinfachungspotenzial zugunsten der Steuerpflichtigen vor, das man nicht vernachlässigen darf. Das Vereinfachungspotenzial würde sich von 10 bis auf 30 Prozent erhöhen, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt, was ich hoffe, auch noch Teil B dieser Mehrwertsteuerreform gutheissen würden.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Flückiger abzulehnen.