AB 129300
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2009-03-11
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen empfiehlt Ihnen, den Minderheitsantrag Darbellay abzulehnen.
In Artikel 18 wird bestimmt, was der Mehrwertsteuer unterliegt. Steuerbar sind gegen ein Entgelt erbrachte Leistungen. In einer langen Liste werden dann Mittelflüsse aufgezählt, die mangels Leistung nicht als Entgelt verstanden werden. Nun will der Minderheitsantrag erreichen, dass statutarische Mitgliederbeiträge und Spenden von Mitgliedern angefügt werden, also auch zu sogenannten Nichtentgelten würden.
Das ist in den Augen unserer Fraktion und der Mehrheit der Kommission nicht nötig. Einen Teil der Begründung hat Kollege Georges Theiler jetzt genannt. Der andere Teil sieht in etwa so aus: Die Verwaltung hat der Kommission einen gangbaren Weg aufgezeigt, und die Kommission hat diesem zugestimmt. Konkret geht es darum, dass gegenüber dem Entwurf des Bundesrates das Gesetz in den Artikeln 3 und 21 ergänzt wurde. Quasi alle Leistungen, die nichtgewinnstrebige Einrichtungen erbringen, sind von der Besteuerung ausgenommen. Insbesondere wurden in diese Aufzählung sportliche und ökologische Einrichtungen aufgenommen. Bereits aufgeführt waren politische Parteien, wirtschaftliche, religiöse, patriotische Vereine usw.
Die Verwaltung hat der Kommission im Übrigen auch Berechnungsbeispiele vorgelegt, die zeigen, dass die Variante, die Herr Darbellay Ihnen empfehlen will, für viele Vereine nachteilig ist. Ich würde sagen: Glauben wir der Verwaltung, dass sie ein tragfähiges Konzept erarbeitet hat. Dieses ist relativ einfach zu handhaben und bringt insbesondere das, was Herr Darbellay verlangt.
Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen.