AB 129316
Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-11
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der CVP/EVP/glp-Fraktion, mit der Mehrheit zu stimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen. Wir sprechen hier vom Tatbestand der Zession. Die Zession ist eine Abtretung. Abtreten tut eine Jungunternehmerin, ein Jungunternehmer oder auch sonst ein Unternehmer eine Forderung, die er oder sie gegenüber einem Kunden hat. Er tritt diese Forderung in der Regel ab, um dafür Kredit zu bekommen. Es gibt Institute, die dafür Geld geben und die eben solche Forderungen kaufen. Das sind Banken, aber auch andere Inkasso- oder Factoring-Institute.
Nun möchte der Bundesrat für den Zufallstatbestand, dass der Unternehmer seine Forderung abtritt, eine neue Haftung einführen. Auf Deutsch: Er möchte, dass der Erwerber der Forderung noch für die Steuern haftet. Das heisst, die Steuerverwaltung bekäme hier durch den Zufall, dass der Unternehmer eine Forderung abtritt, einen zusätzlichen Haftpflichtigen, einen zusätzlichen Gläubiger für die Steuerforderung. Ich mag das der Steuerverwaltung selbstverständlich gönnen, und wie Kollege Wandfluh wäre es auch mir als Rechtsanwalt recht, wenn irgendjemand anders mir helfen würde, wenn mein Klient in Konkurs geht. Aber eine subsidiäre Haftung bei einer Bank einzuführen ist nicht der Sinn der Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer soll die Steuer beim eigentlichen Schuldner oder bei jemandem erheben, der einen Tatbestand gesetzt hat, der mit dieser Mehrwertsteuer etwas zu tun hat. Das haben weder die Bank noch das Inkassobüro, und wir wollen hier keine neue Zufallshaftung einführen.
Ich bitte Sie - im Sinne der Jungunternehmer, die in diesem Lande nur erschwert Kredite bekommen, wenn die Finanzinstitute zusätzliche Pflichten übernehmen müssen -, mit der Mehrheit zu stimmen.