preparatory:AB 129327
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-11
Wortprotokoll
Sie haben beim Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht entgegen dem Entwurf des Bundesrates jetzt eine Rückwirkung für drei zusammenhängende Steuerperioden beschlossen. Sie gehen damit in Bezug auf diese Verzichtsmöglichkeit wesentlich weiter, als der Bundesrat beantragt hat. Bereits die Lösung des Bundesrates hätte ganz klar zu einer Erleichterung für die Start-ups geführt, weil auch erfolglose Unternehmungen die Befreiung geltend machen können. Wir sind für diese Befreiungs- und Erleichterungsmöglichkeiten, aber nicht in der Fassung, wie sie jetzt von der Mehrheit beschlossen worden ist und die vorsieht, dass man das noch rückwirkend geltend machen kann. Das bedeutet einen massiven Mehraufwand für die Verwaltung, aber auch für die Steuerpflichtigen.
Jetzt kommt Absatz 3. Diese Befreiung von der Steuerpflicht musste bislang in der Praxis während mindestens fünf Perioden beibehalten werden. Der Bundesrat hat hier eine Erleichterung vorgeschlagen, nämlich dass sie für eine Steuerperiode gilt. Wir schlagen Ihnen jetzt aus Effizienzgründen vor, dass man diesen Verzicht für drei Perioden erklären muss. Das führt ganz klar zu einer Aufwandverminderung, und zwar für die Verwaltung wie auch für die Steuerpflichtigen.
Ich bitte Sie, auch aus Gründen der Verwaltungsökonomie: Stimmen Sie unserem Minderheitsantrag zu.