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preparatory:AB 129366

Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-11

Wortprotokoll

Kollege Schelbert, es ist natürlich nicht so, dass sich der Bundesrat keine Gedanken gemacht hat und dass in der Botschaft nichts über die Befreiung des baugewerblichen Eigenverbrauchs steht. Wenn Sie Seite 6977 aufschlagen, können Sie eine erschöpfende und überzeugende Erklärung für diese Ausnahme finden.

Der Grund dafür, dass Bundesrat und Kommission Ihnen jetzt beantragen, den baugewerblichen Eigenverbrauch auszunehmen, liegt eigentlich nicht in technischen Problemen oder in Veranlagungsproblemen, sondern darin, dass hier eine der merkwürdigsten Rechtsungleichheiten im Mehrwertsteuerrecht vorliegt. Der Baubereich ist nämlich der einzige Bereich, in dem der Eigenverbrauch besteuert wird. Dafür gibt es weder systematisch noch wirtschaftlich einen Grund. Es ist deshalb richtig, hier das Baugewerbe mit der übrigen Wirtschaft gleichzustellen. Es ist zwar richtig, dass im Bereich des Baus Wettbewerbsverzerrungen bestehen bleiben. Diese beruhen aber im Wesentlichen darauf, dass in unserem Mehrwertsteuerrecht die Mieten von der Mehrwertbesteuerung ausgenommen werden. Wir sind der Ansicht, dass wir diese Wettbewerbsverzerrung hinnehmen müssen, weil wir die Besteuerung der Mieten aus sozialpolitischen Gründen nicht möchten. Wo die Wettbewerbsverzerrung aber beseitigt werden kann, sollte man dies tun.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der CVP/EVP/glp-Fraktion, den Minderheitsantrag abzulehnen.

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