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preparatory:AB 129367

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-11

Wortprotokoll

Hier geht es darum, zu entscheiden, ob der baugewerbliche Eigenverbrauch ein Mehrwertsteuer-Tatbestand sei oder nicht. Herr Wandfluh, es ist falsch zu behaupten, er würde hier neu eingeführt. Der Antrag der Mehrheit ist, dass er nicht mehr gelten soll. Bis jetzt ist es so, dass wir einen solchen Mehrwertsteuer-Tatbestand haben. In der Botschaft findet man nach meiner Ansicht keine überzeugende Begründung dafür, warum dies nun geändert werden soll. Es steht zwar drin, dies sei ein Korrekturmechanismus im Rahmen der heutigen Ausnahmeregelung. Da aber an dieser Ausnahmeregelung nichts geändert wird, müssten wir konsequenterweise diese Frage in Teil B beraten und nicht hier. Deshalb möchte ich Sie bitten, diesen Tatbestand aufrechtzuerhalten. Immerhin geht es gemäss Verwaltung um Steuerausfälle von 30 bis 35 Millionen Franken; es gibt Experten, die von einem wesentlich höheren Betrag ausgehen.

In der Kommissionsberatung wurde uns von der Verwaltung erklärt, der baugewerbliche Eigenverbrauch habe in den Abrechnungen immer wieder zu Problemen und Missverständnissen geführt. Daher rühre der Vorschlag, ihn als Steuertatbestand aufzuheben. Das ist mir als Begründung für einen nicht unerheblichen Steuerausfall zu mager. Die Frage, die sich hier stellt, ist: Welche Wettbewerbsverzerrung bzw. welche Gleich- und welche Ungleichbehandlung wollen wir? Wollen wir alle Unternehmen, die bauen, gleich behandeln, egal, ob sie für den sogenannten Eigenverbrauch bauen - ob also der Block, den sie bauen, von ihnen selber bewirtschaftet werden wird - oder ob sie ihn im Auftrag von jemand anderem aufstellen? Kommt es mehrwertsteuermässig darauf an, wer die künftigen Besitzer und Vermieter sind oder nicht? Wollen wir den Bauunternehmer gleich behandeln wie jemanden, der privat für sich baut? Zwischen diesen beiden Gleich- bzw. Ungleichheiten ist zu unterscheiden.

Als wir die neue Mehrwertbesteuerung eingeführt haben, wurde der Baueigenverbrauch sicher viel zu restriktiv besteuert, zum Beispiel durch die Belastung der Bauzinsen. Das hat zu Verärgerung geführt, die ich verstehe, ist aber heute nicht mehr so. Dieser übertriebene Fiskalismus ist verschwunden und kann daher nicht mehr als Argument für die Abschaffung der Besteuerung des baugewerblichen Eigenverbrauchs verwendet werden. Hingegen würde eine Abschaffung zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen Immobilieninvestoren für grosse Bauunternehmen und kleinen Baufirmen führen. Für die grossen Unternehmen könnte es sich durchaus lohnen, mit rechtlichen Konstruktionen diese neu von uns geschaffene Steuerlücke zu nutzen. Eine Abschaffung würde zudem zu komplizierteren Vorsteuerabrechnungen führen.

Um keine neue Steuerlücke und insbesondere auch keine Verkomplizierung bei der Vorsteuer zu bewirken, möchte ich Ihnen empfehlen, die heutige Lösung beizubehalten und in den Artikeln 1, 24 und 32 die von der Minderheit beantragten Änderungen zu unterstützen.

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