preparatory:AB 129668
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-18
Wortprotokoll
Die CVP/EVP-Fraktion hat sich wie alle anderen Fraktionen mit dieser Lex USA auseinandergesetzt. Die vorgenommenen Analysen der Ausgangslage und das Studium der verschiedenen Gutachten, die uns in der WAK unterbreitet wurden, führen dazu, dass wir für Eintreten auf diese Vorlage sind.
Unser Eintreten erfolgt nicht, wie man auf Französisch sagt, "de gaieté de coeur". Wenn wir auf das Geschäft eintreten, sind wir - und das sage ich ganz klar, deutsch und deutlich - sehr erbost und verärgert, dass wir einmal mehr nach 2009 zur Reparaturwerkstatt des Schweizer Finanzplatzes degradiert werden. Offenbar hat die Führungsetage der grossen und mittleren Banken auch nach 2009 eher die kurzfristigen und bonirelevanten Erfolge im Auge gehabt als die nachhaltige Sicherung des Finanzplatzes Schweiz. Und dennoch, auch wenn wir nun verärgert sind und den Druck der USA mit diesem unilateralen Programm, welches den Banken nur kurze Zeit zur Verfügung stehen soll, als Erpressung wahrnehmen, ändert dies nichts daran, dass wir und nicht der Bundesrat handeln müssen.
Wir müssen aus den folgenden Gründen handeln:
1. Wir müssen den Banken den Zugang zum Programm des Department of Justice erlauben, damit sie endlich ihre Vergangenheit bereinigen und die Rechtssicherheit für die Zukunft wiedererlangen können. Ich möchte gerade in diesem Zusammenhang all jene, die heute zweifeln und nicht wissen, ob sie doch noch mit der Minderheit stimmen möchten, darauf aufmerksam machen: Wenn wir diese Möglichkeit den Banken heute nicht einräumen, können sie auch den Anforderungen des Fatca-Abkommens nicht nachkommen; wir werden im September über das Fatca-Abkommen abstimmen. Alle Banken, unabhängig davon, ob sie in der Kategorie 1, 2, 3 oder 4 sind, müssen ihren Fatca-Status definieren. Banken in der Kategorie 2 werden nur dann ein Non-Prosecution Agreement erhalten können, wenn sie beim Department of Justice bestätigen können, dass bei ihnen keine nichtdeklarierten US-Konten mehr vorhanden sind. Das hängt sehr wohl auch mit Fatca zusammen.
2. Auch wir haben uns die Frage der Zuständigkeit gestellt. Seit den Diskussionen in der WAK des Ständerates, im Ständerat und in unserer Kommission wissen wir, dass nebst den 14 genannten Banken, die der Kategorie 1 [PAGE 1038] angehören - es kommen möglicherweise noch mehr dazu -, weitere 20 bis 80 Banken möglicherweise das US-Steuerrecht verletzt haben und somit zur Kategorie 2 gehören. Das Department of Justice hat bis anhin keine Untersuchung für diese Banken der Kategorie 2 eingeleitet, verfügt aber über genügend Informationen, um eine Strafverfolgung einzuleiten. Diese Banken werden für die begangenen Widerhandlungen gegen das amerikanische Recht eine hohe Busse bezahlen müssen. Gleichzeitig aber können sie, wenn wir es ihnen mit diesem Gesetz erlauben, ein Non-Prosecution Agreement abschliessen und endlich einen Strich unter die Vergangenheit ziehen. All jene, die glauben, dass der Bundesrat, wie im Fall UBS, einzeln vorgehen kann und für jede einzelne betroffene Bank eine Ausnahmebewilligung erteilen wird, verkennen die Tatsache, dass der Bundesrat selbst im Fall der Bank Wegelin nicht agieren konnte. Es braucht eine generell-abstrakte Lösung, um einen Flächenbrand zu verhindern.
3. Mit diesem Gesetz bleibt es ausschliesslich in der Verantwortung der Banken zu entscheiden, ob sie sich am Programm beteiligen wollen oder nicht. Fakt ist, dass sich die Banken, auch die Kantonalbanken und die Privatbanken - nach einigem Zögern zwar -, explizit für das dringliche Bundesgesetz ausgesprochen haben, weil sie ein Interesse an einer geordneten Lösung haben und weil sie endlich Rechtssicherheit und eine rechtssichere Regelung für die Vergangenheit im Steuerstreit mit den USA anstreben. Sie befürchten bei einem Nein zu dieser Lex USA eine unkontrollierbare Entwicklung, die nicht nur für die Banken und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gravierende Konsequenzen haben könnte, sondern auch einen grösseren volkswirtschaftlichen Schaden verursachen könnte. Darüber sprechen sie sich zwar nicht aus, aber es ist unsere Pflicht, auch auf den möglichen volkswirtschaftlichen Schaden aufmerksam zu machen. Zur Erinnerung nur so viel: Von den 19 von den USA angeklagten Banken überlebte lediglich eine, die kanadische Nova Scotia. Nicht nur die Bank Wegelin überlebte die Anklage nicht, sondern auch der Crédit Lyonnais, die Riggs Bank, die internationale Grossbank BCCI oder die Beratungsfirma Arthur Andersen überlebten diese nicht.
Angesichts dieser Tatsache müssen wir in diesem Raum eine Risikoabschätzung vornehmen: Was passiert, wenn zehn oder zwanzig Banken, die in der Kategorie 2 des Programms sind und die dank einer Busse der Strafverfolgung entgehen können, diese Möglichkeit nicht haben? Was geschieht dann, wenn sie angeklagt werden? Wie hoch wäre dann der volkswirtschaftliche Schaden, und wer soll dafür aufkommen? Der Steuerzahler? Es stehen mehrere Institute auf dem Spiel, es steht aber auch die Stabilität unseres Finanzsystems auf dem Spiel.
4. Auch jene, die sagen, dass im Fall einer Anklage die betroffene Bank ihr Clearing-Geschäft über die SNB tätigen kann, verkennen die Tatsache, dass die SNB unabhängig bleiben muss. Selbst wenn die SNB als Vermittlerin eingesetzt würde - was SNB-Präsident Jordan kategorisch ablehnt -, ginge sehr viel Zeit verloren. Doch gerade in dieser Branche kann man nicht auf Zeit spielen, denn dadurch geht Vertrauen verloren. Auch gilt es zu beachten, dass dadurch die SNB ihre Unabhängigkeit verlöre und sich dem Vorwurf der "conspiracy" aussetzen würde, was einem immensen Reputationsschaden für die SNB, aber selbstverständlich auch für unser Land gleichkäme.
5. Die Vorlage des Bundesrates wurde in verschiedenen Punkten durch den Ständerat präzisiert. Auch haben jene Parteien, die nun das Geschäft ablehnen wollen, selber Einzelanträge zur Verbesserung der Vorlage eingereicht. Doch wegen des Nichteintretensentscheides konnten diese eingereichten Anträge in der Kommission nicht einmal besprochen werden.
6. Lassen Sie mich kurz auf einen Einzelantrag, den wir, die CVP/EVP-Fraktion, eingereicht haben, eingehen. Da die Detailberatung nicht stattfand, erachte ich es als wichtig hervorzuheben, dass wir zwar bereit sind, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, damit die Banken endlich ihre Probleme lösen können, aber nicht gewillt sind, den Banken zu ermöglichen, ihre hohen Bussen vom Aufwand abzuziehen. Würden wir dies zulassen, hätte dies steuerliche Mindererträge für Bund und Kantone zur Folge. Das darf schlicht nicht sein! Wir dürfen nicht zulassen, dass Bund und Kantone wegen des ergebnisgetriebenen Fehlverhaltens von Banken Steuereinbussen in Kauf nehmen müssen und neue Sparprogramme schnüren müssen. Sollte es doch noch zur Detailberatung kommen, schlagen wir daher vor, dass analog zur Nichtabzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern auch Bussen mit strafrechtlichem Charakter nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören dürfen. Das ist eine ethische Verantwortung, eine Frage der Gerechtigkeit.
7. Nachdem der Ständerat Verbesserungen vorgenommen hat, haben wir uns nochmals mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ausgetauscht. Wir haben diese Diskussion verfolgt und wissen bereits, dass gemäss Artikel 1 Absatz 2 nur Personen, die Verantwortung für die fraglichen Geschäfte tragen, ins Visier genommen werden. Für uns ist es wichtig, dass nur die Daten jener Personen, die verwerfliche Handlungen vorgenommen haben und in den USA US-Recht verletzt haben, geliefert werden. Der Ständerat hat die entsprechende Präzisierung eingefügt. Der Ständerat hat somit das Widerspruchsrecht gesetzlich verankert. Dies ist mit ein Grund, weshalb der Schweizerische Bankpersonalverband eine Konvention zwischen den Sozialpartnern abgeschlossen hat und die Delegierten des Bankpersonalverbandes uns dazu aufrufen, diesem Gesetz zuzustimmen.
Ich komme zum Schluss: Lassen Sie mich nochmals betonen, dass die Risikoabwägung zwischen zwei Übeln uns dazu veranlasst hat - nach reiflichen Überlegungen, die nicht nur den rechtlichen, sondern auch den volkswirtschaftlichen Erwägungen Raum liessen -, uns für die Lex USA einzusetzen. Diese Vorlage gibt Rechtssicherheit und ermöglicht es den Banken vor allem, ihre Probleme mit den USA endlich selber zu lösen.
Deshalb tritt die CVP/EVP-Fraktion - wenn auch ohne Begeisterung - auf diese Vorlage ein.