preparatory:AB 129726
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-12-13
Wortprotokoll
Artikel 4 fasst die betreffenden völkerrechtlichen Verträge ins Gesetz. Die Kontrolle des Verkehrs mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten wirft vorwiegend fachliche und vollzugstechnische Fragen auf, nicht grundsätzliche, politische. Deshalb sollte der Bundesrat die Kompetenz erhalten, in eigener Zuständigkeit internationale Verträge über die Kontrolle des Verkehrs mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten abzuschliessen. Konkrete Pläne für solche Verträge gibt es heute nicht. Denkbar wäre etwa eine Vereinbarung mit einem anderen Staat zur Vereinfachung der Zusammenarbeit bei Kontrollen im gegenseitigen Handelsverkehr. Es macht Sinn, das Parlament von der Genehmigung solch politisch unbedeutender Verträge zu entlasten.
Ich beantrage Ihnen deshalb mit der Kommissionsmehrheit, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.