preparatory:AB 129759
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-12-13
Wortprotokoll
Lassen Sie mich als Erstes die Bedeutung des Freihandelsabkommens mit Hongkong für die Schweiz ein wenig skizzieren. Sie wissen, [PAGE 2058] wir verfolgen eine Dreisäulenpolitik. Die erste Säule sind die Freihandelsabkommen, die zweite Säule ist die WTO-Mitgliedschaft, und die dritte Säule sind die bilateralen Beziehungen mit der EU.
Sie gehen sicherlich mit mir einig, dass die Aussenwirtschaft für die Schweiz äusserst wichtig ist, dass die Beseitigung von Marktzugangshindernissen gerade in Zeiten der starken Frankenaufwertung ganz besonders dringend ist. Das Abkommen mit Hongkong erweitert das Netz der Freihandelsabkommen, das die Schweiz und die Efta-Staaten seit Anfang der Neunzigerjahre mit Ländern ausserhalb der EU und der Efta aufbauen. Damit verfolgt der Bundesrat das Ziel, der Schweizer Wirtschaft einen möglichst stabilen und diskriminierungsfreien Zugang zu wichtigen ausländischen Märkten zu gewährleisten.
Das Freihandelsabkommen zwischen der Efta und Hongkong schafft einen vorhersehbaren, im Völkerrecht verankerten präferenziellen Rahmen für die Weiterentwicklung der Wirtschaftsbeziehungen mit diesem wichtigen und dynamischen Wirtschaftspartner in Asien. Das Freihandelsabkommen zwischen der Efta und Hongkong ermöglicht die Vermeidung von Diskriminierungen der Wirtschaftsakteure der Schweiz gegenüber jenen gegenwärtiger und künftiger Freihandelspartner Hongkongs.
In Asien ist Hongkong nach Festlandchina und Japan der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz. 2010 erreichten die Exporte nach Hongkong 6,5 Milliarden und die Importe 1,6 Milliarden Franken. Die wichtigsten Schweizer Exporte nach Hongkong betreffen die Uhren, die Edelsteine, die Edelmetalle und den Schmuck sowie die Maschinen. Als drittgrösster Finanzplatz der Welt und als Handelsdrehscheibe auf regionaler Ebene kommt Hongkong auch für die Schweizer Dienstleistungserbringer eine hohe Bedeutung zu.
Über 150 Schweizer Unternehmen sind in Hongkong tätig. Stark vertreten sind neben der Uhrenindustrie der Bankensektor, die Versicherungen und viele Handelsunternehmen. Mit dem Abkommen wird die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz gestärkt, das ist die erste Priorität. Alle unsere Freihandelsabkommen sind vor allem getrieben von der Idee, dass wir aus der Schweiz heraus kompetitiv bleiben, dass wir hier die Arbeit und die Arbeitsplätze sichern können. Sie wissen, dass das wirtschaftliche Umfeld heute schwierig ist und dass die Schwierigkeiten grösser werden könnten. Sie wissen, der Bundesrat verhandelt aktuell auch ein Freihandelsabkommen mit China. Damit stellt sich die Frage nach dem Verhältnis des Abkommens mit Hongkong zum künftigen Abkommen mit China. Es handelt sich dabei um getrennte Prozesse. Hongkong ist aufgrund seines Status in China in der Aussenwirtschaftspolitik autonom, Hongkong ist auch eigenständiges Mitglied der WTO. Wir werden aber Erfahrungen, die wir in den Verhandlungen mit Hongkong gemacht haben, in die Verhandlungen mit der People's Republic of China mit einbeziehen.
Ein paar Worte zum Inhalt des Freihandelsabkommens: Es entspricht den in letzter Zeit von der Schweiz abgeschlossenen Freihandelsabkommen. Es wurde gesagt: Neu ist, dass wir ein Kapitel über Handel und Umwelt und ein Parallelabkommen über Arbeitsstandards ausgehandelt haben. Ich muss Ihnen sagen, ich bin stolz darauf, dass dies gelungen ist. Es ist nicht selbstverständlich. Die Sprecher haben den Inhalt des Abkommens bereits umrissen. Ich fasse mich deshalb kurz und erwähne einige ganz spezielle Aspekte.
Es geht sicherlich um den Warenhandel. Das Freihandelsabkommen sieht für alle Industrieprodukte eine endgültige Fixierung der Zölle auf null vor sowie den Verzicht auf mengenmässige Beschränkungen. Dies verbessert die Situation gegenüber der WTO, wo sich Hongkong die Möglichkeit zur Zollerhöhung für viele Produkte weiterhin vorbehalten hat. Der Handel mit landwirtschaftlichen Basisprodukten wird wie bei den anderen Efta-Abkommen in bilateralen Zusatzabkommen geregelt. Der Zollschutz für Produkte, die im Rahmen der Schweizer Landwirtschaftspolitik sensibel sind, wird aufrechterhalten. Das heisst, dass die Schweiz die Zölle gegenüber Hongkong nur für unproblematische Produkte senkt, also z. B. für tropische Produkte, oder dass die Zollsenkungen auf die WTO-Kontingente beschränkt sind, was die Importmengen mit Vorzugsverzollung klar begrenzt. Die Präferenzverzollung kommt nur Produkten aus Hongkong zugute, die den Ursprungsregeln des Efta-Hongkong-Abkommens entsprechen, also Produkten, die in Hongkong genügend be- oder verarbeitet worden sind. Es schliesst Produkte, die in Hongkong nur minimal bearbeitet oder nur verpackt oder sogar nur durchgeschleust worden sind, von den Vorteilen des Abkommens aus. Das gilt für Industrie- und Landwirtschaftsprodukte. Damit zieht das Efta-Hongkong-Abkommen eine klare Grenze.
Herrn Gross kann ich beruhigen: Die Zollverwaltung Hongkongs - wir haben darüber in der Kommission gesprochen - agiert unabhängig von jener Chinas, sodass beim Grenzübertritt von Waren auf beiden Seiten Zollformalitäten stattfinden; dabei werden Waren chinesischen Ursprungs nicht anders behandelt als Waren aus Drittstaaten.
Zum Dienstleistungshandel: Das Abkommen enthält für mehrere Sektoren Marktzugangs- und Inländerbehandlungsgarantien, die im Vergleich zum Allgemeinen Abkommen der WTO über den Handel mit Dienstleistungen (Gats) verbessert sind. Die für die Schweiz wichtigsten Verbesserungen im Vergleich zum Abkommen der WTO betreffen z. B. die Dienstleistungen Leasing, Versicherungen und Vertrieb, das Ingenieurwesen, Handelsdienstleistungen, Installations- und Unterhaltsdienstleistungen sowie Umweltdienstleistungen und Logistik.
Das Verpflichtungsniveau der Schweiz entspricht weitgehend demjenigen, das die Schweiz in ihren letzten umfassenden Freihandelsabkommen eingegangen ist. Das heisst, im Abkommen mit Hongkong finden sich dieselben Vorbehalte der Schweiz für Einreise und Aufenthalt von natürlichen Personen als Dienstleistungserbringer, dieselben Vorbehalte für den öffentlichen Sektor, für das Gesundheitswesen und die Ausbildung usw. Was die Investitionen anbetrifft, wird die Beibehaltung des von den Parteien bereits praktizierten liberalisierten Marktzugangs garantiert.
Zum Schutz der Rechte am geistigen Eigentum - das ist in diesen fernen Ländern, in China und in Hongkong, natürlich besonders wichtig -: Das Freihandelsabkommen bestätigt die bestehenden Verpflichtungen der einschlägigen internationalen Abkommen und ergänzt diese mit Schutzstandards, die dem europäischen Schutzniveau entsprechen. Ich rede von Patenten, vom Schutz vertraulicher Testdaten und vom Schutz von gewerblichen Mustern und Modellen sowie von Marken.
Ein Wort zum Handel und zur Nachhaltigkeit, das heisst zum Umweltschutz und zu den Arbeitsstandards: Das Abkommen mit Hongkong ist wie erwähnt - Herr Fehr hat das erwähnt - das erste Abkommen der Efta, das ein Kapitel zu Handel und Umwelt sowie ein Parallelabkommen über Handel und die Arbeitsstandards enthält. Die Parteien bekennen sich damit im Rahmen des Präferenzabkommens dazu, in ihren Gesetzgebungen ein hohes Schutzniveau anzustreben und die Verpflichtungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der multilateralen Umweltabkommen, die für sie anwendbar sind, umzusetzen. Hongkong wendet wie die Schweiz alle acht Kernkonventionen der ILO an. Die Parteien verpflichten sich, die in multilateralen Abkommen über Umwelt- und Arbeitsstandards eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten und den internationalen Handel so zu fördern, dass er zur nachhaltigen Entwicklung beiträgt. Die Efta-Staaten und Hongkong verpflichten sich, die entsprechenden nationalen Gesetzgebungen wirksam umzusetzen und in ihren nationalen Gesetzgebungen für Umweltschutz und Arbeitsstandards hohe Niveaus anzustreben. Mit diesen neuen Abkommensteilen wird zum Ausdruck gebracht, dass die Wirtschaftsbeziehungen mit den zwei anderen Aspekten der nachhaltigen Entwicklung, also dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und dem Schutz der Umwelt, in einem wechselseitigen Zusammenhang stehen.
Diese Bestimmungen stützen sich auf die Efta-Modellbestimmungen vom Juni 2010. Damit ist dem Ziel, die Kohärenz zwischen den verschiedenen Aspekten der [PAGE 2059] Nachhaltigkeit in Freihandelsabkommen zu verstärken, Rechnung getragen. Das haben verschiedene Mitglieder Ihrer vorberatenden Kommission ausdrücklich gewünscht.
Bereits in der Kommission hat Nationalrat Hans-Jürg Fehr einen Rückweisungsantrag eingebracht. Es wurde kritisiert - wir haben es eben auch gehört -, dass die Bestimmungen über Handel und Umwelt sowie Arbeitsstandards nicht den Schiedsverfahren des Freihandelsabkommens unterstehen. Herr Fehr, dies ist kein Einzelfall, auch die Bestimmungen zum Wettbewerb werden typischerweise den Schiedsverfahren nicht unterstellt. Dies ist darin begründet, dass es nicht sinnvoll ist und die Staaten auch nicht bereit sind, Uneinigkeiten über schwergewichtig binnenpolitische Fragen wie Wettbewerbs- oder eben auch Umwelt- oder Sozialpolitik von Ad-hoc-Schiedsgerichten entscheiden zu lassen, die aus Handelsexperten zusammengesetzt sind. Für die Arbeitsstandards gibt es spezielle Verfahren der zuständigen internationalen Organisationen, z. B. das tripartite Kontrollverfahren in der ILO, das bei der Interpretation der ILO-Bestimmungen nicht durch ein Handelsabkommen kurzgeschlossen werden darf.
Sie haben das Internationale Kakao-Übereinkommen erwähnt, Herr Fehr. Das Kakao-Übereinkommen ist kein Handelsabkommen, sondern ein Kooperationsabkommen, und es ist ein multilaterales Abkommen, bei dem die Vertragsgemeinschaft, also nicht ein Schiedsgericht, über die Einhaltung der Prinzipien befindet. So gesehen ist der Vergleich hinkend. Das Abkommen mit Hongkong sieht aber sehr wohl Konsultationsmechanismen vor, mit denen die Vertragsparteien allfällige Probleme bei der Umsetzung auch im Bereich der Nachhaltigkeit thematisieren können. Damit steht den Parteien ein neuer, zusätzlicher Mechanismus zur Umsetzung von Umwelt- und Arbeitsstandards zur Verfügung. Die Efta-Staaten und Hongkong haben damit im Rahmen des Freihandelsabkommens eine Institution etabliert, welche es der Schweiz ermöglicht, bei auftretenden Problemen im Bereich der Umwelt und der Arbeitsstandards mit Hongkong in formelle Konsultationen einzutreten, um eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden.
Solange die Freihandelsabkommen nach den bestehenden Mustern geschlossen wurden, haben sie Bundesrat und Parlament nicht dem fakultativen Referendum unterstellt. Weil hier Bestimmungen über die Arbeitsstandards im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen mit Hongkong zum ersten Mal auftreten, schlägt der Bundesrat vor, den Bundesbeschluss für die Abkommen mit Hongkong dem fakultativen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen, dies im Bewusstsein, dass eine mehrmonatige Verzögerung des Inkrafttretens in Kauf genommen werden muss. Sobald die neuen Bestimmungen zum Standard geworden sind, wird man wieder auf die Unterstellung unter das fakultative Referendum verzichten wollen und hoffentlich auch können.
Lassen Sie mich abschliessen: Das Freihandelsabkommen und die mit ihm verbundenen Abkommen zum Agrarhandel und zu den Arbeitsstandards sind sowohl für die Schweiz als auch für Hongkong eine gute Sache. Das Abkommen verbessert die Rechtssicherheit bezüglich der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen mit Hongkong, es bietet den Wirtschaftsakteuren stabilere und besser vorhersehbare Rahmenbedingungen. Damit unterstützt es eine weitere Diversifikation der Aussenwirtschaft beider Seiten. Alles in allem wird der Standort Schweiz gestärkt, was positive Auswirkungen auf das nachhaltige Wachstum und die Beschäftigung hat, und zwar hier und dort.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieses Freihandelsabkommens.