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preparatory:AB 129779

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-12-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit beantragen Ihnen, in dieser Bestimmung gewisse veraltete Begriffe zu ersetzen. Begriffe wie "Tierkörperbeseitigungsanlagen" und "Abdeckereien" gibt es also nicht mehr. Allein mit dieser Bereinigung des Artikels kommen dem Bundesrat weder zusätzliche Kompetenzen zu, noch wird er irgendwie eingeschränkt.

Die Kommissionsminderheit will eine Ergänzung aufnehmen, wonach diese Vorschriften im Einvernehmen mit den Kantonen erlassen werden. Selbstverständlich werden die Kantone bei der Vorbereitung solcher Vorschriften einbezogen. Gerade im Veterinärbereich - ich habe das schon im Eintretensvotum gesagt - besteht eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen.

Ich rate von dieser Ergänzung ab. Es geht hier um sanitätspolizeiliche Vorschriften, die vom Bundesrat zu erlassen sind. Noch einmal: Die Beteiligung der Kantone und der interessierten Kreise erfolgt im Rahmen einer Anhörung oder eines Vernehmlassungsverfahrens; diese Verfahren sind im Vernehmlassungsgesetz ausführlich geregelt.

Deshalb beantrage ich Ihnen, der Kommissionsmehrheit zu folgen.