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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-06-21

Wortprotokoll

80 000 Verkehrsunfälle pro Jahr in unserem Land, 27 000 Verletzte und zwischen 500 und 600 Toten, anders herum gesagt: alle 16 bis 17 Stunden ein getöteter Mensch, alle 20 Minuten eine verletzte Person auf den Strassen der Schweiz. Ohne hier auf die vielen tragischen Einzelschicksale hinter diesen nackten Zahlen einzugehen, ist schon klar: So kann es nicht weitergehen, Handlungsbedarf liegt vor.

Herr Giezendanner hat soeben gesagt, dass kein Land so wenige Unfälle habe wie die Schweiz. Herr Giezendanner, wenn Sie die Botschaft gelesen hätten, hätten Sie auf Seite 5 feststellen können, dass die Schweiz bei der Verkehrssicherheit nur im Mittelfeld liegt, und zwar sowohl bezogen auf die Einwohner wie auch bezogen auf die gefahrenen Fahrzeugkilometer. Lesen Sie die beiden Zahlenreihen auf Seite 5 der Botschaft nach, und dann sehen Sie, dass das, was Sie hier erzählt haben, nicht stimmt.

Zutreffend ist aber, dass die Zahl der Verkehrstoten in den letzten Jahrzehnten deutlich gesenkt werden konnte, nicht aber die Zahl der Verletzten. Über ein halbes Tausend Tote auf unseren Strassen sind immer noch ein unglaublich hoher Blutzoll. Stellen Sie sich statt der abstrakten Zahl wirklich einmal 500 Menschen vor! Das sind mehr als doppelt so viele, wie in diesem Saal sind, wenn die vollzählige Vereinigte Bundesversammlung tagt, oder 50 komplette Fussballmannschaften. Nochmals: Es muss etwas geschehen.

Deshalb begrüssen wir von der evangelischen und unabhängigen Fraktion ausdrücklich jede Anstrengung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Senkung der Zahl der Verkehrsopfer.

Die heute zur Behandlung gelangende Revision des Strassenverkehrsgesetzes ist eine sehr valable Möglichkeit, dieses Problem anzupacken. Ihr liegt die mit allen nur denkbaren Fakten abgesicherte Erkenntnis zugrunde, dass heute nicht mehr die Technik, die Strassenanlage, der Fahrzeugbau oder die Fahrzeugausrüstungen, also nicht mehr die Hardware, die Schwachstelle darstellten, sondern der Mensch, sozusagen die Software. Gerade die enormen technischen Entwicklungen im Strassen- und Fahrzeugbau haben zumindest für die Fahrzeuginsassen das Risiko schwerer und schwerster Verletzungen deutlich reduziert. Dies dürfte - zusammen mit der Verbesserung der Rettungsdienste, den Fortschritten der Unfallmedizin und der Einführung von tieferen Geschwindigkeitslimiten inner- und ausserorts, die seinerzeit übrigens auch heftig bekämpft wurden - ein wesentlicher Grund für den Rückgang der Verkehrstoten in den letzten zwanzig Jahren gewesen sein. Der Risikofaktor Mensch bleibt somit der zentrale Schwachpunkt und damit aber gleichzeitig auch der Ansatzpunkt, bei dem heute die grössten Potenziale für eine Reduktion der Verkehrsunfälle liegen. Richtigerweise setzt die Revisionsvorlage hier an und versucht, diese Potenziale auszuschöpfen, im Wesentlichen mit den folgenden drei Hauptstossrichtungen:

1. Es ist erkannt und klar nachgewiesen worden, dass Neulenker in den ersten drei bis vier Jahren überproportional viele und auch schwere Unfälle verursachen. Deshalb sollen Neulenker länger begleitet werden. Das Stichwort dazu lautet: Führerausweis auf Probe. Ferner sollen sie im Laufe der ersten Praxisjahre besser ausgebildet werden. Das Stichwort lautet: Kurse in Gefahren erkennendem, Gefahren verminderndem und umweltschonendem Fahren.

2. Mit verstärkter Kontrolle und verschärften Bestimmungen bezüglich Alkohol, Betäubungsmitteln und Medikamenten soll sichergestellt werden, dass nur ein Fahrzeug lenkt, wer im Vollbesitz seiner Kräfte ist, dessen Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit intakt ist. Die Stichworte dazu sind: Senkung der so genannten Promillegrenze, also des Grenzwertes für die noch zulässige Blutalkoholkonzentration, von 0,8 auf 0,5 Promille; Bezeichnung der Betäubungsmittel oder der chemischen Stoffe, welche zu ähnlichen Symptomen der eingeschränkten Fahrfähigkeit führen; verdachtsfreie Atemluftkontrolle.

3. Es soll eine verstärkte Repression gegenüber denjenigen betrieben werden, die es immer noch nicht gemerkt haben, die weiterhin wichtige Verkehrsregeln verletzen und eine wesentliche, ernsthafte Gefahr für sich und andere darstellen. Das Stichwort dazu ist: Verschärfung der Bestimmungen über den Führerausweisentzug.

Die evangelische und unabhängige Fraktion stellt sich mit Überzeugung hinter diese drei Hauptschwerpunkte der Vorlage und wird ganz grundsätzlich immer so stimmen, dass die Gesetzesvorlage nicht verwässert wird. Derartige Verwässerungsabsichten mussten schon in der Kommission bekämpft werden, mehrheitlich mit Erfolg. Sie werden auch heute in diesem Rat Schwerpunkte der Diskussion bilden. Zu den wichtigsten Streitpunkten daher noch kurz die Haltung unserer Fraktion.

Zur verbesserten Ausbildung der Neulenker: Es ist ein unbestreitbares Faktum - auch das ist durch jede Menge von Statistiken erhärtet -, dass Neulenker überproportional viele Unfälle verursachen. Diese Unfallhäufung flacht dann aber nach vier, fünf Jahren deutlich ab. Es ist deshalb nicht mehr als logisch, dass man die Aus- und Fortbildung der Neulenker mehr beachtet.

Der Führerausweis auf Probe sowie die Weiterbildung der Lenker während einer etwa dreijährigen Probezeit werden in der Gruppe der Neulenker mit Sicherheit einen starken Rückgang der Unfälle bewirken. Es ist ein neuer, ein guter Ansatz, dass man die Neulenker nicht einfach nach der Fahrprüfung auf die Strasse hinausschickt, sondern ihnen Gelegenheit gibt, ihre Kenntnisse zu vertiefen, ihren Verkehrssinn zu verbessern, während sie schon in der Fahrpraxis sind und direkte Bezüge zu ihren Erlebnissen auf der Strasse haben.

Das ist jedenfalls viel besser, als solche Kurse schon in der Lernphase besuchen zu lassen, denn in der Lernphase fehlen die Alleinfahrpraxis und der Bezug und Anknüpfungspunkt zu den ersten Erfahrungen als Alleinfahrer. Dieses Geld ist sehr gut investiertes Geld. Es ist besser investiert als Geld, das man nachher für das Beheben von Schadenfällen und für Medizinalkosten zur Pflege von Verletzten aufbringen muss.

Die Fraktion wird sich auch mit Nachdruck für die Erteilung der Kompetenz zur Festlegung der Promillegrenze an den Bundesrat einsetzen. Dieser hat ja seine Absicht bekräftigt, den Grenzwert bei 0,5 Promille festzusetzen. Das ist einsichtig: Nicht nur die allermeisten europäischen Länder um uns herum kennen diesen Grenzwert, sondern auch die Untersuchungen zeigen, dass bereits eine [PAGE 882] Alkoholkonzentration im Blut von 0,4 bis 0,5 Promille Einschränkungen der Leistungsfähigkeit bewirkt und dass Personen unter einem solch geringen Alkoholeinfluss bereits nicht mehr voll leistungsfähig sind. Immer dann, wenn es darauf ankommt - wenn es um schnelle Reaktionen, um ungewohnte, unvorhersehbare Ereignisse geht -, sind sie reduziert reaktionsfähig.

Wenn man sich dazu noch in Erinnerung ruft, dass gemäss Polizeistatistik bei einem Fünftel aller tödlichen Unfälle und bei einem Zehntel aller Unfälle mit Verletzten Alkohol im Spiel ist, und auch noch berücksichtigt, dass diese Statistik eine erhebliche Dunkelziffer nicht erfasst, so wird klar, dass eine Senkung der Promillegrenze schlicht und einfach notwendig ist.

Übrigens hat die grosse Mehrheit der Vernehmlasser dieser Senkung zugestimmt. Viele aber haben noch die Bedingung daran geknüpft, dass die verdachtsfreie Atemluftkontrolle, wie der Bundesrat sie vorschlägt, tatsächlich auch im Gesetz Eingang finden müsse.

Es ist nicht einzusehen, weshalb wir es sonst als normal und selbstverständlich, ja sogar notwendig erachten sollen, überall mit Kontrollen die Einhaltung der Gesetze durchzusetzen: z. B. mit Fahrzeugkontrollen, damit das Fahrzeug richtig ausgerüstet und betriebssicher ist, z. B. auf den Flughäfen, damit niemand mit Waffen an Bord der Flugzeuge geht: Nur hier aber, wo es darum geht festzustellen, ob der Fahrer tatsächlich auch fahrfähig ist, will ein Teil des Rates offenbar keine Kontrollen haben.

Wir werden nicht nur die Sanktionen unterstützen, die vorgesehen sind; wir werden zu allen Massnahmen, bei denen es darum geht, gezielt und ganz bewusst die Verkehrssicherheit zu heben, unsere Zustimmung geben und uns da auch engagieren.

Abschliessend möchte ich in dieser Hinsicht nur noch auf die Stellungnahme aller Fachleute und Fachorganisationen verweisen, die sich mit Verkehrssicherheit auseinander setzen und sich - sogar schon mehrmals - an uns gewandt haben und uns geradezu beschwören, die Substanz dieser Vorlage nicht zu schwächen und mit dieser Vorlage die wirklich noch sehr notwendigen Verbesserungen der Verkehrssicherheit vorzunehmen.

Im Namen der evangelischen und unabhängigen Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.

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