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preparatory:AB 130019

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-14

Wortprotokoll

Hier geht es im Zusammenhang mit dem Bewilligungsverfahren darum, wie die Fristen sein sollen, wenn entsprechende Gesuche [PAGE 768] an die Ethikkommissionen eingereicht werden. Der Nationalrat hat eine eindeutige Formulierung gewählt, indem er festgelegt hat, dass die Ethikkommission innert zwei Monaten nach Einreichen des Gesuches die Bewilligung erteilen soll. Der Bundesrat könne, heisst es weiter, noch kürzere, risikoadaptierte Obergrenzen für die Bearbeitungszeiten festlegen. Wir waren im ersten Durchgang in der Kommission der Meinung, dass es bei komplexen Forschungsprojekten mehr Zeit beanspruchen könnte, um Gesuche durch die Ethikkommissionen zu prüfen, und haben deshalb seinerzeit beantragt, diese Fristbestimmungen zu streichen.

Der Nationalrat hat hier Festhalten beschlossen, und wir beantragen Ihnen nun auch, diesem Beschluss des Nationalrates zu folgen.

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