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preparatory:AB 130079

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-10

Wortprotokoll

Wir haben mit Artikel 5 etwas vermischt - ich habe es bereits angetönt -, das eine ganz andere Frage betrifft. In Artikel 31 Absatz 1 und Artikel 32 Absatz 1 geht es um die folgende Frage: "Biologisches Material und genetische Daten dürfen in unverschlüsselter Form" - das heisst offen, die Person kann erkannt werden - "für ein Forschungsprojekt weiterverwendet werden, wenn die betroffene Person beziehungsweise die gesetzliche Vertretung oder die nächsten Angehörigen ... eingewilligt haben." Ich meine, ausserhalb des ärztlichen Geheimhaltungsbereiches gibt es keine unverschlüsselten Personendaten. Ich denke gerade auch an die Grünen und andere, die hier vielleicht sensibler sind, als wir es sind: Sie sollten sich das überlegen. Wir haben diese Frage nicht diskutieren können, d. h., wir haben sie unter "Begriffe" diskutiert, aber es geht hier natürlich um etwas ganz Grundsätzliches.

Ich bitte Sie, dem Ordnungsantrag zuzustimmen, damit wir noch eine kurze Diskussion darüber haben können, ob unverschlüsselte Daten in der Forschung verwendet werden [PAGE 320] dürfen oder nicht. Eine klare Meinungsäusserung sind wir der Sache noch schuldig.