AB 130122
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-10
Wortprotokoll
Ich spreche hier für die Minderheiten I (Mörgeli) und II (Pfister Theophil) und auch für die SVP-Fraktion.
In der Botschaft zum Humanforschungsgesetz steht zur Grundlage der Gesetzgebung, dass der Verfassungsartikel den Bund dann und nur dann verpflichtet, Vorschriften zu [PAGE 327] erlassen, wenn dies zum Schutz der Würde und Persönlichkeit des Menschen in der Forschung notwendig ist. Damit wird erklärt, dass einerseits eine Gefährdungsanalyse ein Risiko aufzeigen muss und anderseits abzuschätzen ist, ob die bestehende allgemeine Rechtsordnung ausreicht, um diesem Risiko zu begegnen. Artikel 118 der Bundesverfassung bietet damit keine Kompetenzgrundlage für neue Vorschriften, wenn die allgemeine Gesetzgebung genügt.
Ein besonderes Risiko wurde in der Kommission nicht aufgezeigt. Zu beachten ist auch hier, dass erhöhte Anforderungen nicht nur eine höhere Sicherheit bedeuten, sondern die Forschung damit auch zusätzlich behindert wird. Mit der Minderheit I wurde ein für die klinische Forschung und die Versicherer noch tragbarer Kompromiss gefunden, der sich an das bestehende Recht anlehnt, aber auf eine übertriebene Kausalhaftung verzichtet.
Für die klinische Forschung, und um die geht es hier zu einem grossen Teil, sind die hier geforderten, fast einmaligen Haftungsregeln nicht tragbar. Bereits heute sind grosse Bedenken vorhanden, dass die stetig steigenden Versicherungssummen und -prämien die Forschung in den Spitälern behindern. Es kommt hinzu, dass die Risiken, die versichert werden sollen, kaum mehr lokalisierbar sind. Auch hier gilt, dass diese Forschung letztlich aus naheliegenden Gründen nicht mehr in unserem Land durchgeführt werden kann, sondern nur dort, wo die Auflagen die Forschung weniger behindern. Es gilt auch zu bedenken, dass wir auf Bundesebene verschiedenste Gesetze mit direktem Bezug auf den Menschen haben, etwa das Heilmittelgesetz, das Transplantationsgesetz, das Gesetz über die Forschung mit embryonalen Stammzellen, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen usw., die alle keine speziellen Haftungsbestimmungen aufweisen. In einzelnen Fällen wird auf andere Gesetze verwiesen, z. B. auf das Verantwortlichkeitsgesetz.
Ich beantrage Ihnen namens der SVP-Fraktion, die Versicherungsanforderungen wie in den vergleichbaren Gesetzen auf die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes und auf das Haftpflichtrecht abzustützen und auf zusätzliche, die Forschung sehr erschwerende Bestimmungen beim Versicherungsschutz zu verzichten. Artikel 19 kann ohne Probleme gestrichen werden. Damit erleichtern wir die Forschung, insbesondere die klinische Forschung, und stützen uns auf das bewährte versicherungstechnische Regelwerk.
Zum Antrag der Minderheit I, den ich hiermit begründe - ich habe die Anträge der Minderheit Mörgeli zu Artikel 19 und zu Artikel 20, wie auf der Fahne zu sehen ist, mitunterzeichnet -: Die Minderheit I beantragt im Sinne eines Kompromisses eine dem Risiko entsprechende Formulierung, die nicht eine für viele Forschungsprojekte im Endeffekt untragbare Kausalhaftung beinhaltet. Zu diesem Zweck wird präzisiert - das ist auch für das Versicherungswesen sehr wichtig -, wofür gehaftet wird. Eine Kausalhaftung ist im Gesundheitswesen unüblich und würde bedeuten, dass einerseits manche Projekte nicht mehr in der Schweiz durchgeführt werden könnten und dass andererseits die Kosten für die Forschung, auch und speziell für die klinische Forschung, in die Höhe gehen und untragbar würden.
Ich bitte Sie, in erster Linie die Minderheit II (Pfister Theophil) und - wenn Sie in diesem Gesetz, obwohl das unüblich ist, doch einen speziellen Haftungsartikel haben wollen - in zweiter Linie die Minderheit I (Mörgeli) zu unterstützen. Sie geben damit der Forschung in unserem Land eine Chance; sie dient ja auch dem Menschen, und sie könnte leicht ausgelagert werden. Die Situation bei uns wird damit vergleichbar mit der im Ausland. Die SVP-Fraktion wird die Minderheitsanträge in dieser Reihenfolge unterstützen.