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AB 130124

Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-10

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen im Namen der SP-Fraktion, der Mehrheit der Kommission und damit dem Bundesrat zu folgen. Wir haben hier einen bundesrätlichen Entwurf, der zwischen den Bedürfnissen der Forschung und jenen der betroffenen Personen austariert ist. Der Entwurf des Bundesrates legt klare Verantwortlichkeiten fest. Er erlaubt es, für Forschungsbereiche, in denen auch nach längerer Zeit Spätfolgen der Forschung möglich sind, die aus Sicht der Probanden und der Patienten wichtige Möglichkeit der Verlängerung der Fristen für das Belangen der haftpflichtigen Person einzuführen. Das betrifft beispielsweise Fragen wie den Strahlenschutz, die Gentechnik oder weitere Bereiche, in denen wir es mit hochkomplexen, relativ neuen Technologien mit noch wenig bekannten Langzeitwirkungen zu tun haben. Wir schaffen damit für die Forschung die Möglichkeit, auch dann Probanden in ihren Versuchen zu haben, wenn Unsicherheit besteht.

Die Streichung dieses Absatzes, die insbesondere von der Minderheit II verlangt wird, hätte im Gegensatz zu dem, was von der Minderheit behauptet wird, keine Erleichterungen für die Forschung zur Folge. Eine Streichung hätte vielmehr zur Folge, dass es sich zahlreiche Personen in der Schweiz besser überlegen würden, ob sie überhaupt noch an solchen Versuchen teilnehmen sollen. Sie würde die eh schon sehr schwierige Suche nach Probandinnen und Probanden für solche Versuche weiter erschweren und damit letztlich der Forschung in der Schweiz schaden. Ich bin ziemlich erstaunt, dass sich Vertreter der privaten Forschung hier teilweise für eine Bestimmung einsetzen, die dieser Forschung und dem Forschungsstandort Schweiz letztlich schadet.

Der da und dort kritisierte letzte Satz von Absatz 1, wonach der Bundesrat Ausnahmen von der Haftpflicht vorsehen kann, lässt sich insbesondere durch die Forschungsarbeiten mit Gesundheitsdaten rechtfertigen. Er ist im Sinne einer Vereinfachung zu begrüssen. Er tangiert faktisch die Rechte der betroffenen Personen nicht.

Zur Minderheit I: Wir haben eine gute bundesrätliche Lösung mit einer Güterabwägung zwischen dem Interesse der Patienten und den Bedürfnissen der Forschung. Die Minderheit I [PAGE 328] vertritt eine offensichtlich sehr kleine Minderheit der Versicherungswirtschaft, wie dies auch in der Kommission zum Ausdruck gekommen ist. Die grosse Mehrheit der Versicherungswirtschaft ist der Meinung, die Lösung des Bundesrates sei umsetzbar. Das hat sich auch daran gezeigt, dass nach dem Austarieren des ursprünglichen Vernehmlassungstextes die Kritik verstummt ist.

Der Minderheitsantrag I ist auch juristisch nicht sinnvoll, weil er neue juristische Begriffe einführt. Bei aller Freude an der Kreativität unserer SVP-Kollegen: Wenn man in einem sicheren Rechtssystem neue Begriffe prägt, dann sollte man das einigermassen ausgewogen machen, sonst schafft man zusätzlich Rechtsunsicherheit. Das nützt weder den betroffenen Personen noch der forschenden Industrie. Es hat zur Folge, dass die Prozesse länger dauern und dass man deutlich mehr Zeit vor den Gerichten verbringt, anstatt die Forschung in unserem Land zu fördern.

Der Antrag der Minderheit I ist unklar. Entweder bringt er nicht mehr als den klassischen Kausalzusammenhang, wie er hier in diesem Zusammenhang bereits definiert worden ist. Dann ergibt es aber auch keinen Sinn, mit neuen Begriffen zu kommen, denn das bringt keinen Zusatznutzen, sondern hat, wie bereits erwähnt, nur ungünstige Folgen. Oder der Antrag ist inhaltlich restriktiver gemeint. Wenn dem aber so wäre, würde er sich systematisch zuungunsten der betroffenen Personen auswirken. Bei jedem Versuch mit bekannten potenziellen Schäden, ausreichender Aufklärung und belegter richtiger Verabreichung würde jede Haftung für bekannte oder unbekannte Folgeschäden ausgeschlossen. Ein derartiger Einschnitt in den Schutz der betroffenen Personen wäre ethisch jenseits von Gut und Böse und hätte zudem, wie erwähnt, zur Folge, dass wir Patienten und betroffenen Organisationen systematisch von einer Beteiligung an entsprechenden Projekten abraten müssten. Das wäre fortschrittsfeindlich und nicht im Interesse der Sache.

Das gilt selbstverständlich auch für die Minderheit II, die deutlich weiter geht und gegen die diese Argumente umso mehr Gültigkeit haben.

Ich rufe Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion auf, die Minderheitsanträge abzulehnen und dem ausgewogenen Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

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