preparatory:AB 130200
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-12
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, hier der Mehrheit zu folgen und keine Ombudsstelle einzuführen. Das Humanforschungsgesetz ist komplett. Die Ombudsstelle, eine neue Anlaufstelle, braucht es im Rahmen dieses Gesetzes sicher nicht, denn der Nationalrat hat im ersten Umgang die Ombudsstelle auch nicht vermisst. Wenn Sie die Fahne studieren, stellen Sie fest, dass der Nationalrat im ersten Umgang weder in der Kommission noch im Plenum eine Ombudsstelle gefordert hat. Warum man jetzt plötzlich eine Ombudsstelle aus dem Hut zaubert, ist uns nicht ganz klargeworden, auch in der Kommission nicht.
Das neue Gesetz stützt die Ethikkommissionen sehr stark ab und verlässt sich auch auf die Ethikkommissionen, dass sie Forschungsprojekte nach den gängigen wissenschaftlichen, ethischen und moralischen Grundsätzen zu Werke gehen lassen. Beim Verfassungsartikel haben wir gesagt: Zuerst kommen die Sicherheit und die Würde der Persönlichkeit, dann geht es um Interessen der Gesundheit und letztlich auch noch um die Forschungsfreiheit. Diese feine Abstufung haben Sie übrigens gleich vorhin zementiert, indem Sie völlig zu Recht gesagt haben, dass es auch beim Schutz der Probandinnen und Probanden in diesen Forschungsprojekten versicherungsmässig eine weiter gehende Formulierung geben soll als in anderen Rechtsbereichen.
Letztlich geht es hier darum: Will man ein schlankes, qualitativ gutes und eindeutiges Gesetz, oder will man die Ethikkommissionen, die man jetzt eingeführt hat, die man mit einem klaren Leistungsauftrag, mit klaren Prozeduren ausgestattet hat, in diesem Gesetz gleich wieder mit [PAGE 1317] Ombudsstellen ein wenig infrage stellen? Eine Ombudsstelle bedeutet ja immer auch, dass man ein Gesetz hat, dem man nicht recht über den Weg traut. Dann muss eine Ombudsstelle vorhanden sein, um irgendwelche Streitereien respektive Prozesse wieder hinterfragen zu können. Das kann es letztlich nicht sein. Es ist wichtig festzuhalten, dass sich die Ethikkommissionen nicht irgendwo im luftleeren Raum befinden; nein, sie erteilen Bewilligungen für Forschungsprojekte, sie können auch Einsicht erhalten in Unterlagen und diese auch erwirken, wenn es nötig sein sollte.
Die Ethikkommissionen sind breit abgestützt. Die für Mitglieder der Ethikkommissionen geltenden Kriterien sind insbesondere Fachkompetenz, Erfahrungen und auch die Unabhängigkeit von irgendwelchen Vereinigungen. Es geht also darum, sachverständige Personen in den Ethikkommissionen zu haben, die medizinisch, ethisch und auch rechtlich sattelfest sind - natürlich nicht jede Person allein, aber die Vertretung dieser Fachkompetenzen ist ganz klar geregelt. Ich muss Herrn Steiert widersprechen, dass auch die Patientenvereinigungen in diesen Ethikkommissionen Einsitz erhalten können. Das ist ein Grundsatz, den man im Humanforschungsgesetz definiert hat. Die Schweiz bewegt sich auf der Humanforschungsebene übrigens nicht im luftleeren Raum. Internationale Vereinbarungen sehen zum Beispiel keine Ombudsstellen vor.
Daher führt eine Ombudsstelle neben den neugeschaffenen oder wirklich gestärkten Ethikkommissionen halt schon etwas zu einer Doppelspurigkeit. Die Ombudsstelle hat weder einen klaren Auftrag, noch wird sie viel Arbeit auf sich zukommen sehen. Es ist in den Kommissionsberatungen ausgeführt worden, dass eine Ombudsstelle wahrscheinlich nur ganz wenige Fälle zu beurteilen hätte, Fälle, in denen die Ethikkommissionen nicht zu einem kohärenten Schluss kommen. Die Ethikkommissionen in ihrer neuen Aufstellung müssen jetzt wirklich zu arbeiten beginnen können, und es kann nicht sein, dass diese Arbeit gleich wieder durch eine Ombudsstelle hinterfragt wird, indem ihr beispielsweise betreffend die Einsicht in Unterlagen die genau gleichen Rechte eingeräumt werden wie den Ethikkommissionen.
Wer entscheidet letztlich? Es sind die Ethikkommissionen. Die Ethikkommissionen bestehen nicht einfach aus einer einzigen Person. Ich habe es vorhin erklärt: Die Ethikkommissionen sind absolut breit abgestützt und nehmen ein Spektrum von verschiedenen Interessen wahr. Sie entscheiden, und sie sind viel legitimierter als irgendeine Ombudsstelle, ein Verfahren abzuändern oder gar anders zu entscheiden.
Sagen Sie deshalb Nein zu Doppelspurigkeiten und Ja zu klaren Regeln im Bereich Humanforschung, und stärken Sie die Ethikkommissionen. Lehnen Sie Doppelspurigkeiten oder Bürokratie im Bereich der Ombudsstellen ab, und unterstützen Sie die Mehrheit.