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AB 13026

Wiederkehr Roland · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-06-21

Wortprotokoll

Ich habe das Pech, der letzte Sprecher zu sein, und Sie kennen das Sprichwort: "Den Letzten schleissen die Fundis." Ich bitte, dass Sie ein bisschen nett zu mir sind.

Es geht darum, dass Sie dem Ständerat zugestimmt haben, wonach das Fahrzeughalterregister weiterhin veröffentlicht werden kann. Aber Sie haben es sogleich wieder eingeschränkt und gesagt: Wer seinen Namen in diesem Register sperren lassen möchte, kann das tun. Ich weiss nicht, ob Sie sich der Konsequenzen bewusst sind, denn es sind die falschen Leute, welche ihren Namen sofort werden sperren lassen.

Ich gebe Ihnen dazu ein Beispiel: Angenommen, Sie haben in Zürich eine kleine Karambolage, jemand fährt in Ihren Wagen und verursacht einen Blechschaden. Jetzt möchten Sie die Polizei beiziehen. In Zürich fragt Sie die Polizei zuerst, ob es nur ein Blechschaden ist oder ob es Verletzte gibt. Wenn niemand verletzt ist, teilt Ihnen die Polizei mit, Sie sollen die Sache selber regeln. Der Verursacher des Schadens gibt Ihnen eine Visitenkarte, zeigt Ihnen sogar seinen Führerausweis und nennt die zuständige Versicherung. Sie haben alles schriftlich und müssen nachher feststellen, dass die Visitenkarte falsch ist und sogar der Führerausweis gefälscht war. Sie haben jedoch die Autonummer notieren können. Nun wollen Sie wissen, wer der Halter dieses Wagens ist. Sie können das nicht in Erfahrung bringen, telefonieren der Polizei und bitten um den Namen des Halters. Die Polizei sagt Ihnen, dies belaste sie zu stark, denn die Kapazitäten der Verkehrspolizei würden abgebaut, in Zürich müssten Polizeiposten geschlossen werden.

Das ist nicht an den Haaren herbeigezogen, sondern eine Tatsache. Tatsache ist, dass die Verkehrspolizeien immer mehr zurückgedrängt werden. Das heisst, Ihnen als anständiger Bürger bleibt schliesslich nichts anderes übrig, als einen ganz beschwerlichen Weg durch alle Amtsmühlen hindurch anzutreten, um zu Ihrem Recht zu kommen.

Deshalb bitte ich Sie, diesen rein aus Datenschutzgründen, aber nicht zum Schutz unschuldiger Bürger eingebrachten Zusatz der Kommissionsmehrheit - einen solchen Zusatz hat der Ständerat nicht eingebracht -, wieder fallen zu lassen, also nur dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.