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preparatory:AB 130654

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-18

Wortprotokoll

Ich spreche für die CVP/EVP-Fraktion.

Der Bericht der GPK ist sehr umfangreich und vielseitig. Eine Subkommission der GPK, die Subkommission Gerichte und Bundesanwaltschaft, besuchte die Bundesgerichte und die Bundesanwaltschaft und so auch das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Sie bat zuerst das Bundesgericht als Aufsichtsbehörde, zum vorliegenden Fall Stellung zu nehmen. Das Bundesgericht erstattete der Subkommission am 14. August 2012 Bericht. Anlässlich des Besuches beim Bundesverwaltungsgericht am 22. Oktober 2012 in St. Gallen besprach die Subkommission die Angelegenheit mit der Gerichtsleitung.

Sie stellte zum Sachverhalt Folgendes fest: Der Generalsekretär des Bundesverwaltungsgerichtes hatte in Anwesenheit des Bundesverwaltungsgerichtspräsidenten am 28. Oktober 2011 einem Kadermitarbeiter fristlos gekündigt. Als Grund gab das Bundesverwaltungsgericht an, der Kadermitarbeiter habe die Gerichtsleitung und den Generalsekretär wiederholt falsch informiert und ihnen bewusst Informationen vorenthalten, insbesondere in Bezug auf eine persönliche Beziehung zu einer ihm direkt unterstellten Mitarbeiterin. Der Kadermitarbeiter erhob am 28. November 2011 Beschwerde gegen die fristlose Kündigung.

Dieses heikle Geschäft hat die Subkommission in St. Gallen sehr genau studiert. Sie unterbreitete es dann auch der Gesamtkommission. Im Plenum der GPK wurde der Sachverhalt zur Kenntnis genommen, und es wurde eine breite Diskussion darüber geführt. Ich möchte Ihnen nicht alles vorlesen. Die Subkommission zog in Zweifel, dass das Verfahren des Bundesverwaltungsgerichtes zu einer Beschleunigung geführt habe, hätten doch eine ordentliche Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist und eine sofortige Freistellung ebenfalls zu einer raschen Beruhigung beigetragen.

Die Gesamtkommission hat von unseren Ausführungen Kenntnis genommen; ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun.