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preparatory:AB 130673

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-18

Wortprotokoll

Das Büro des Nationalrates hat an seiner Sitzung vom 23. August 2012 die von der SVP-Fraktion am 29. Februar 2012 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative verlangt die Einsetzung einer PUK gemäss Artikel 163 des Parlamentsgesetzes: Diese soll die Hintergründe von Devisen- und Wertschriftengeschäften von Mitgliedern des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank und ihrem persönlichen Umfeld klären.

Das Büro des Nationalrates beantragt mit 11 zu 3 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit des Büros beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Zur Begründung des Büros: Die Mehrheit des Büros ist der Ansicht, dass die Voraussetzungen zur Einsetzung einer PUK, des schärfsten Instruments der parlamentarischen Oberaufsicht, welches nur für Vorkommnisse von grosser Tragweite vorgesehen ist, nicht erfüllt sind. Sie verweist auf die bisherigen Abklärungen, die bereits daraus gezogenen Lehren und insbesondere auf die laufende Untersuchung der aus Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte zusammengesetzten Arbeitsgruppe; Letztere zeige, dass die GPK ihre Verantwortung wahrnehme. Die Mehrheit des Büros macht zudem darauf aufmerksam, dass der Nationalbank aufgrund der rechtlichen Grundlage und der Organisationsstruktur weitgehende Autonomie zukomme und sie nur beschränkt der parlamentarischen Oberaufsicht unterstehe. Sie vertritt darüber hinaus die Meinung, dass die Einsetzung einer sachlich ohnehin nicht gerechtfertigten PUK in Zeiten, die als Wirtschaftskrieg bezeichnet werden, ein negatives Zeichen setzen würde.

Die Minderheit des Büros fordert eine umfassende, restlose Aufklärung der Vorkommnisse. Sie streicht heraus, dass die Gremien der parlamentarischen Oberaufsicht offenbar nicht gewillt seien, die Fakten über die Bankgeschäfte von Philipp Hildebrand und seiner Frau zu untersuchen und offenzulegen. Sie ist der Ansicht, dass die Öffentlichkeit Anrecht auf eine vollständige Aufklärung des Sachverhaltes hat.

Ich beantrage Ihnen im Namen einer klaren Mehrheit des Büros des Nationalrates, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

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