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preparatory:AB 131400

Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-21

Wortprotokoll

Ich äussere mich zuerst namens meiner Fraktion zur Minderheit Kiener Nellen: Wir lehnen den Antrag dieser Minderheit ab. Die Meldestelle für Geldwäscherei ist Teil der Aufsicht über die Finanzintermediäre. Sie soll daher die Informationen analysieren, die ihr im Sinne von Artikel 9 des Geldwäschereigesetzes oder von Artikel 305ter Absatz 2 des Strafgesetzbuches aus diesem Kreis zufliessen. Wenn Sie der Minderheit Kiener Nellen zustimmen, weiten Sie das Mandat dieser Meldestelle erheblich aus. Sie wird dann von einer reinen Analysestelle zu einer eigentlichen Ermittlungsbehörde, die in diesem Sinn von sich aus und fast ungebunden durch die Finanzmärkte schnüffelt, aufgrund von beliebigen Hinweisen, woher auch immer diese kommen. Eine solche Ausweitung geht nicht nur uns zu weit; sie geht auch erheblich über die herrschenden internationalen Standards hinaus. Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit Kiener Nellen abzulehnen.

Ich bitte Sie, auch den Antrag Stamm abzulehnen, denn die von der Mehrheit bei Absatz 2 beantragte Ausweitung entspricht internationalen Standards. Ich gebe Ihnen Recht, Herr Stamm: Wenn man die Interpretativnote zur Gafi-Empfehlung 29 liest, kommt es nicht messerscharf heraus. Aber wir waren ja in der Kommission und haben sie uns von der Leiterin der Meldestelle erklären lassen. Sie hat gesagt, es sei klar die Meinung aller beteiligten Institute gewesen, dass eine Meldestelle dem "paper trail" nachgehen können müsse. Die Leiterin der Meldestelle war dabei, als die Interpretativnote gestaltet wurde, und sie ist meines Wissens sogar im Saal; sonst mag die Frau Bundesrätin die Sache präzisieren. Es stehen sogar Interpretationen im Raum, die noch viel weiter gehen. Aber wir wollen uns auf das konzentrieren, was offenbar internationaler Standard ist, auch wenn die Interpretativnote, so sehe ich es auch, da offen ist. [PAGE 481]

Nun aber, Herr Stamm, zu dem düsteren Bild, das Sie gezeichnet haben: Es entspricht meines Erachtens nicht dem Mechanismus, wie er im Gesetz steht. Im Gesetz geht es um Folgendes: Eine Bank 1 hat einen verdächtigen Kunden und meldet ihn der Meldestelle. Heute kann die Meldestelle nur die Transaktion zur Bank 1 überprüfen und nicht bei vorher involvierten Finanzintermediären der Frage nachgehen, woher denn das Geld kam; sie kann nicht schauen, was denn bei der Bank 2 passierte, von der das Geld kam. Neu soll sie das tun können. Aber Ihre Befürchtung ist ja, dass die Bank 1 aus irgendwelchen Gründen verpflichtet wäre, selber bei der Bank 2 und beim Treuhänder 3 Nachforschungen anzustellen. Das ergibt sich aber in keiner Weise aus dem Gesetz oder aus der Diskussion in der Kommission.

So, wie es im Gesetz steht, dient es sogar der betroffenen Bank. Denn die Bank 2 erhält jetzt eine Information, die sie nicht hatte, nämlich dass sie auch einen verdächtigen Kunden hat. Hätte sie es gewusst, hätte sie ihn ja selber melden müssen. Durch diese Stärkung des Bewusstseins bei allen Geldinstituten stärken wir die Verbrechensbekämpfung und damit wieder die Integrität unseres Finanzplatzes.

Die Ausdehnung hat übrigens auch klare Schranken. Sie beschränkt sich nämlich auf Transaktionen, die gemeldet wurden - in meinem Beispiel von der Bank 1 -, und sie geht nur so weit, wie es nötig ist, um diesen "paper trail", diese verdächtige Transaktion dieses verdächtigen Kunden, nachzuvollziehen. So habe ich es verstanden.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, den Antrag Stamm abzulehnen.