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preparatory:AB 13145

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2001-06-21

Wortprotokoll

Hier beantrage ich Ihnen im Namen der Minderheit, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen - wie schon öfter heute - und die Geltungsdauer der Massnahme des so genannten dauernden Entzuges nicht mehr auf fünf Jahre, wie bisher, anzusetzen, sondern auf zehn Jahre zu verlängern. "Dauernd" soll in Zukunft nicht mehr fünf, sondern zehn Jahre bedeuten.

Wieso ist eine Verschärfung der Regelung wichtig? Ginge es um leichte Vergehen, würde ich nicht für eine Verlängerung der Dauer plädieren. Hier ist aber die lange Entzugsdauer gerechtfertigt, weil es sich ausnahmslos um renitente, unverbesserliche Wiederholungstäter handelt. Wenn jemand immer wieder straffällig wird, sich nicht gebessert hat und als unverbesserlicher Wiederholungstäter bezeichnet werden muss, ist doch eine Entzugsdauer von zehn Jahren mehr als angezeigt! Es geht um die Sicherheit. Unverbesserliche, renitente Wiederholungstäter gehören wenigstens für zehn Jahre aus dem Verkehr gezogen. Für diese Täter sind auch zehn Jahre keine Garantie, dass sie sich bessern. Nicht umsonst haben sie einen so genannten dauernden Entzug verpasst bekommen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen, auch hier zugunsten von mehr Sicherheit im Verkehr.

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