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preparatory:AB 13154

Giezendanner Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-21

Wortprotokoll

Heute Morgen wurde uns von einem nicht unbekannten SP-Mitglied gesagt, Europa kenne diese Regelung immer noch. Das stimmt nicht, es gibt kein europäisches Land, aber auch kein einziges, das noch die Tachographenpflicht kennt. Ich habe das zwischenzeitlich abgeklärt; dem ist nicht so. Ein Land in der EU hat nach den EU-Richtlinien die Möglichkeit, seine Fahrzeuge dem örtlichen Arbeitsrecht zu unterstellen. Es gibt noch einen Tachographenhersteller in Europa - auch das habe ich sicher abgeklärt -, und der hat keine digitale Anschlussmöglichkeit. Bei einem neuen PKW bekommen wir also in Zukunft ganz grosse Probleme.

Stellen Sie sich vor: Wenn ein deutscher Taxifahrer von Weil nach Basel fährt, dann braucht er keinen Tachographen in seinem Fahrzeug. Wenn ein Schweizer Taxifahrer aber von Basel nach Weil herausfährt, von Genf nach Annecy hinausfährt, dann braucht er einen. Das ist doch eine ganz enorme Wettbewerbsverzerrung, macht also keinen Sinn. Ich bitte Sie schon, hier auch an die Wettbewerbsverzerrungen zu denken und gleich lange Spiesse für die schweizerischen Unternehmerinnen und Unternehmer zu schaffen.

Im Weiteren stelle ich fest: Wenn wir das heute beschliessen - das wurde mir auch heute gesagt -, dann müssen in Zukunft sämtliche Fahrzeuge zum Beispiel von Blindenheimen, von Krankenheimen der Tachographenpflicht unterstellt werden. Ein Behindertenbus, der am Sonntagmorgen in die Kirche fährt, müsste erst einen Tachographen bekommen. Stellen Sie sich vor, wie weit wir gehen!

Übrigens, das Gewerbeaufsichtsamt der Stadt Basel - die Behörden wissen Bescheid - hat ganz klar mitgeteilt, dass es nicht mehr in der Lage wäre, die Tachographen dieser Fahrer auch noch zu kontrollieren.

Herrn Kollege Heim darf ich mitteilen, dass es nicht richtig ist, dass ein privater Unternehmer, der für eine Taxizentrale fährt, nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt ist. Basel hat uns hier auch aufgeklärt: Wenn er die Aufträge im Arbeitsverhältnis auch als Selbstständigfahrender von der Taxizentrale erhält, ist er ganz klar dem Arbeitsgesetz unterstellt. Es gibt sicher Ausnahmen, da hat Herr Heim Recht. In einem Dorf draussen ist es natürlich so, dass einer privat nicht unterstellt ist, das stimmt. Aber sonst ist das nicht richtig. [PAGE 916]

Ich bitte Sie, bei diesem Gesetz wirklich mal wieder pragmatisch zu werden und zu sehen, wie Europa das Ganze macht. Wir können doch auch hier Europa einmal als Beispiel nehmen. Schaffen Sie bitte die gleichen Bedingungen für die schweizerischen Unternehmerinnen und Unternehmer.