preparatory:AB 131728
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-03-13
Wortprotokoll
Wir reden vom "Grasland Schweiz". Die Milch- und Fleischproduktion auf der Basis von betriebseigenem Gras, Heu und anderem Raufutter ist eine Stärke dieses vielzitierten "Graslands Schweiz". Diesen Standort- und damit auch Wettbewerbsvorteil will der Bundesrat unterstützen und stärken: Erstens werden damit auf der Basis von einheimischem Raufutter ein veredeltes, einzigartiges Produkt und somit Wertschöpfung generiert. Damit wird das Ziel einer Selbstversorgung auf inländischer Futterbasis gestärkt. Zweitens wird damit ein Beitrag zur schonenden Nutzung der Ressourcen geleistet, und drittens liegt dies in der Stossrichtung der immer wieder angesprochenen und gewollten Qualitätsstrategie.
In der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 schlägt der Bundesrat ein neues Direktzahlungsinstrument vor, das dem Anliegen der Motion entspricht. Mit einem spezifischen Programm soll nämlich die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion mit Beiträgen gefördert werden. Damit sollen Betriebe spezifisch unterstützt werden, die das Futter für ihre Kühe und Rinder überwiegend auf eigenem Grasland produzieren. Wir sind zurzeit daran, dieses Programm zusammen mit den wesentlichen Akteuren, von den Produzenten über die Labelorganisationen und die Forschung bis hin zu den Vollzugsstellen, zu konkretisieren.
Für den Bundesrat ist entscheidend - damit will ich auf einen Kritikpunkt der Minderheit eingehen -, dass mit dem vorgeschlagenen Programm zur Förderung einer graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion der Schwerpunkt auf die Veredelung von Gras gelegt wird. Warum insbesondere Gras und nicht noch andere Raufutter wie beispielsweise Mais? Eine graslandbasierte Fütterung ist standort- und artgerecht. Sie stellt die Versorgung auf eine einheimische Futterbasis ab und wirkt sich positiv auf die Umwelt aus.
Eine zweite Frage ist, warum der Markt dies nicht alleine regeln kann und warum der Staat ein entsprechendes Förderprogramm anbieten soll. Die Direktzahlungen, insbesondere in diesem mit der Agrarpolitik 2014-2017 neudefinierten Bereich der Produktionssystembeiträge, sollen subsidiär wirken und einen Beitrag an die gemeinwirtschaftlichen Leistungen respektive an die Erreichung der definierten Ziele leisten. Der Bundesrat hält in der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 klar fest, dass die auf dem Markt erzielbaren Mehrerlöse bei der Festlegung der Beitragshöhe zu berücksichtigen sind und diese Anstrengungen nicht zunichtegemacht werden dürfen. Privatrechtliche Labels können darauf aufbauend weitere Kriterien definieren und kommunikativ in Wert setzen.
In der Begründung zur Motion wird im Weiteren die Frage aufgeworfen, ob eine Preisdifferenzierung zwischen Grasmilch und übriger Milch geeignet sei, die Schweizer Milchproduktion stärker auf die einheimische Futterbasis auszurichten. Dazu sage ich Ihnen klar, dass der Bundesrat einen solchen direkten Markteingriff des Bundes nicht als zielführende Massnahme erachtet. Der Markt mit den Präferenzen der Konsumenten soll alleine für die Preisbildung bestimmend sein, und dies ist eindeutig die bessere Lösung.
Ich halte also fest: Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motion aus den dargelegten Gründen als berechtigt.
Ich beantrage Ihnen mit der Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission, die Motion anzunehmen. Ich versichere Ihnen, dass ich darauf achten werde, dass die Marktleistung nicht durch irgendeine Beitragsform unterwandert wird.