preparatory:AB 132047
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2009-06-03
Wortprotokoll
Herr Stamm, ich kenne dieses Urteil nicht im Detail. (Zwischenruf Stamm: Aber ich schon!) Sie können mir viele Urteile zeigen, und ich bin mit Ihnen einverstanden, dass viele Fehlurteile ergehen. Dafür haben wir die Rechtsmittelwege. Die Staatsanwaltschaft soll appellieren und der obersten Instanz diese Frage vorlegen.
Bei der bedingten Geldstrafe - ich danke Ihnen für Ihre Frage, weil ich dies nun noch ausführen kann - ist es wie bei der Kindererziehung. Beim Kind fangen Sie auch nicht an, indem Sie ihm etwa keine Geschichten mehr erzählen oder das Nachtessen streichen usw. Beim Kind fangen Sie einmal mit einer Drohung an. Beim ersten Verstoss sagen Sie: Wenn du dich nicht konform verhältst, dann kommt das. Das machen wir im Strafrecht genau gleich. Die erste Strafe ist eine Drohung, eine bedingte Strafe. Wenn sich die betreffende Person dann nicht konform verhält, dann kommt die nächste Stufe, und das ist dann eine unbedingte Strafe. Das soll sich verschärfen. Es braucht ein progressives Vorgehen, um mit der Zeit dann auf den Punkt zu kommen.