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preparatory:AB 132337

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-25

Wortprotokoll

Transparenz, Transparenz, Transparenz - so tönt es in diesem Saal immer wieder von allen Seiten. Gerade im Zusammenhang mit aussenpolitischen Fragen - ich denke insbesondere an die Personenfreizügigkeit in Europa - ist die Offenlegung fremder Staatszugehörigkeiten eine wichtige Information über die Akteure in diesem Saal. Im Jahr 2000 gab es in der Schweiz 8,6 Prozent Doppelbürger; eine erstaunlich hohe Zahl, die weiter wachsen dürfte. Auch unter uns hat es eine beachtliche Zahl von Doppelbürgern und Doppelbürgerinnen. Erstaunlich war für mich, wie einzelne Mitglieder gegen die Personenfreizügigkeit kämpften, obwohl sie als Doppelbürger überall in Europa frei arbeiten können. Für uns Schweizer, die nur die schweizerische Staatsangehörigkeit haben, ist die Personenfreizügigkeit dagegen von eminenter Bedeutung. Ohne sie können wir, alle Schweizerinnen und Schweizer ohne EU-Pass, uns in Europa nicht frei bewegen. Sie wurde zum Glück jetzt in der Volksabstimmung wieder bestätigt; aber man weiss ja nie; die nächste Abstimmung kommt bestimmt.

Wir National- und Ständeräte müssen alle unsere Interessenbindungen offenlegen, von der Tätigkeit im Hilfswerk Swissaid bis zur Tätigkeit im Vorstand des Schweizer Schweinezüchterverbandes. Nur weitere Staatsangehörigkeiten müssen nicht deklariert werden. Das Büro anerkennt, dass diese für Mitglieder der APK zur Kontaktaufnahme unter Umständen von Interesse sein könnten. Aber nicht nur hier, auch bei weiteren Geschäften und Interessenvertretungen anderer Staaten kann dies von Bedeutung sein, und dies gilt nicht nur für APK-Mitglieder, sondern für alle Mitglieder dieses Rates.

Sie rufen immer wieder nach Transparenz. Schaffen Sie doch auch hier Transparenz! Beinahe 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung haben zwei Pässe. In diesem Rat wird es etwa ein ähnlicher Anteil sein. Ich möchte nicht, dass Sie meinen, ich sei gegen Doppelbürgerschaften. Aber ich möchte, dass man diese wichtige Information kennt. Das Parlament, die Wählerinnen und Wähler, die Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf, dies zu wissen. Es ist ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Biografie, wahrscheinlich von grösserer Bedeutung als einzelne der obligatorisch aufgelisteten Interessenbindungen.

Ich bitte Sie, meine Motion anzunehmen und damit mehr Transparenz zu schaffen.