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AB 132583

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-22

Wortprotokoll

Wir kommen zur Liste mit den parlamentarischen Vorstössen, die abgeschrieben werden sollen. Wenn eine Motion oder ein Postulat zwei Jahre nach der Einreichung vom Rat noch nicht abschliessend behandelt ist, beschliesst der Rat auf Antrag des Büros, ob die Behandlungsfrist verlängert oder der Vorstoss ohne materielle Behandlung abgeschrieben wird (Art. 119 Abs. 4 ParlG).

Gemäss Ihrem gestrigen Beschluss wird nicht über die Vorstösse abgestimmt, bei denen Abschreiben bestritten ist; alle diese Vorstösse werden nicht abgeschrieben. Abgeschrieben werden die Vorstösse, bei denen Abschreiben unbestritten ist. Es sind dies die Motionen und Postulate mit [PAGE 1139] folgenden Geschäftsnummern: 05.3022, 05.3047, 05.3192, 04.3784, 04.3792, 05.3198, 05.3199, 05.3318, 05.3076, 05.3409, 05.3034, 05.3036, 04.3685, 05.3041, 05.3170, 05.3244, 04.3758, 05.3372, 05.3323, 04.3774, 05.3344, 04.3815, 05.3264, 05.3094, 05.3201, 05.3246, 05.3270, 05.3279, 05.3310, 05.3330, 05.3210.

Als Nächstes behandeln wir die Motionen, Postulate und Interpellationen gemäss separater Liste.

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