preparatory:AB 133181
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-03-10
Wortprotokoll
Sie sehen, der Bundesrat ist lediglich bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.
Natürlich ist das hier ein Problem, aber darum hat man es ja auch geregelt. Herr Rechsteiner ist jetzt der Auffassung, das genüge nicht. Sie haben einen Fall erwähnt und wollten von diesem Fall wissen. Da muss ich Ihnen sagen: Wissen Sie, wer hier versagt hat? Die Aufsichtsbehörde! Die Aufsichtsbehörde darf doch einem Stiftungsratsmitglied nicht sagen: Geh hin und stimme dagegen, du bist sogar dazu verpflichtet! Ein solches Mitglied ist frei, wie es stimmen will. Aber die Aufsichtsbehörde hat dann einzugreifen, und das wollte sie wahrscheinlich nicht, sie wollte es lieber den Mitgliedern überlassen. Da muss ich Ihnen sagen: Hier stimmt vieles nicht im Verhältnis der Aufsichtsräte und der Aufsichtsbehörde. Das Ganze ist ja bei der Überschussverteilung auch so gelaufen. Die Aufsichtsbehörden haben auch die Kassen gleichsam gezwungen, das Geld zu verteilen oder die Leistungen zu erhöhen. Aber der Bundesrat ist der Meinung, dass es diese Fälle, auch wenn sie mir jetzt nicht bekannt sind, natürlich geben kann, und er wird die Motion also als Postulat entgegennehmen und dann prüfen.
Wo wir grosse Bedenken haben, Herr Rechsteiner, ist dort, wo Sie Ihre letzte Schlussfolgerung machen. Sie müssen sich einmal dieses Arbeitsverhältnis nachher vorstellen, in dieser Kampfsituation. Es ist ja nicht so, dass man ihnen nur kündet, weil sie in der Stiftungskommission unangenehm sind. Es können ja andere Gründe vorliegen. Diese Gründe dann abzuklären ist ausserordentlich schwierig. Und ob in einem vergifteten Arbeitsverhältnis zu sein - sie bleiben immer zusammen - die beste Lösung ist, ist dann noch als Frage zu stellen.
Insofern ist der Bundesrat nicht bereit, diese Motion als solche entgegenzunehmen; er ist aber bereit, sie als Postulat entgegenzunehmen.