preparatory:AB 133603
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-16
Wortprotokoll
Zu Absatz 1 gibt es folgende Bemerkung: Es geht um die Konsequenz des Streichens der Aufsichtsabgabe. Die Aufsichtsabgabe ergibt ja einen Betrag von über 20 Millionen Franken. Bei den Personalaufstockungen hat man von 5 Millionen Franken gesprochen. Wir möchten hier also auch festhalten, dass 5 Millionen Franken eine Obergrenze für diese Aufstockungen sind.