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Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-16

Wortprotokoll

Wir werden gegenwärtig überschwemmt von Standesinitiativen im Zusammenhang mit den Gigalinern. Hier stehen die Initiativen der Kantone Neuenburg, Luzern und Genf zur Diskussion. Es sind inzwischen noch weitere eingegangen. Das ist offensichtlich ein Thema, das bewegt. Ich kann Ihnen sagen, dass wir dem Anliegen der Kantone weitgehend Rechnung tragen können. Wir haben das in eine Motion gefasst, die das, was wir umsetzen, erfasst. Entsprechend muss man dann diesen Initiativen keine Folge geben.

Zur sachlichen Beurteilung der Anliegen der Standesinitiativen Folgendes:

1. Gigaliner sind heute schon, das muss festgestellt werden, auf Schweizer Strassen gesetzlich verboten. Im Rahmen des Landverkehrsabkommens vom 21. Juli 1999 hat die Schweiz das Höchstgewicht an die in den EU-Ländern geltenden Bestimmungen angepasst. Das höchstzulässige Gewicht beträgt demnach für Fahrzeuge und Fahrkombinationen 40 bzw. 44 Tonnen. Gemäss Landverkehrsabkommen ist die Schweiz nicht verpflichtet, eine höhere Gewichtslimite in nationales Recht zu überführen als jene, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens in der EU für den grenzüberschreitenden Verkehr galt. "60-Tönner" sind also nicht zulässig.

2. In Bezug auf die Länge der Fahrzeuge, die ebenfalls ein Problem sein könnte, gibt es keine Vorschrift im Gesetz, sondern nur auf Verordnungsebene. Die Länge der Fahrzeuge ist aber ebenso wesentlich wie das Gewicht, vor allem bei engeren Passagen und kurvenreichen Strecken. Deshalb macht es Sinn, die Vorschrift über die Länge wie jene über das Gewicht in das Gesetz zu schreiben. Dies ist denn auch Gegenstand der Motion der Kommission.

3. Die einzelnen Initiativen verlangen, dass die Schweiz auf EU-Länder Einfluss nimmt, damit diese ihre Versuche mit Gigalinern abbrechen. Hier haben wir Vorbehalte. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, in diesem Sinne im Ausland in nationale Entscheide einzugreifen. Hingegen ist die Kommission der Auffassung, dass wir die Position der Schweiz - also: keine Gigaliner in der Schweiz - dokumentieren und gegenüber den EU-Ländern klar kommunizieren müssen. Deshalb sollen Grundlagen über Auswirkungen, die eine Zulassung von Gigalinern bei uns hätte, erarbeitet und in der verlangten Botschaft dargelegt werden. Die erarbeiteten Grundlagen sind auch die Basis für eine sachliche und klare Kommunikation des Standpunktes unseres Landes in dieser Frage gegenüber den europäischen Ländern.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen aufgrund dieser Überlegungen, den Standesinitiativen keine Folge zu geben und den Vorstoss der Kommission anzunehmen.

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