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preparatory:AB 134451

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-03-09

Wortprotokoll

Das Gesetz für die Psychologie und die Psychotherapie ist für die Mehrheit der Grünen richtig und wichtig. Es geht um eine Verbesserung des Schutzes für die öffentliche Gesundheit, aber auch für die Konsumenten und Konsumentinnen. Es geht um die Scharlatanerie, die leider in diesem Bereich auch betrieben wird, und um unseriöse Anbieter und Anbieterinnen. Wir wollen [PAGE 293] mehr Sicherheit für die Patienten und Patientinnen und die Anerkennung der gutausgebildeten, seriösen Therapeuten und Therapeutinnen. Schliesslich geht es um die Arbeit an Menschen, und deshalb ist es nicht egal, wie jemand arbeitet. Eine schlechte Therapie kann die Situation eines Patienten oder einer Patientin nämlich verschlechtern.

Aktuell sind die Titel in Psychologie und Psychotherapie nicht geschützt. Jeder und jede kann sich mit einem absoluten Minimum an Ausbildung Psychologe oder Psychotherapeutin nennen. Deshalb ist es wichtig, dass wir geschützte, klare Berufsbezeichnungen haben und auch einen Titelschutz: für die Psychologinnen und Psychologen und die nichtärztlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Es braucht ein Qualitätslabel, und es braucht selbstverständlich klare Aus- und Weiterbildungskonzepte. Das beginnt natürlich ab der Matura: Psychologie als Bachelor- und Master-Studium, Psychotherapie ab einem Master-Studium. Es braucht aber auch Standards für die Berufsausübung in Psychotherapie, sodass für die Konsumenten und Konsumentinnen klar ist: Wer diesen Titel trägt, ist eine gutausgebildete Person. Damit fällt die Unsicherheit weg.

Das vorliegende Gesetz ist für uns aber auch ein wenig enttäuschend. Wir hatten gehofft, dass es Regelungen für die ganze Breite der Psychotherapie bringen würde und nicht nur solche mit Bezug auf die Psychologie und einen Titelschutz für die Psychologie. Gemäss Untersuchungen ist nämlich längst klar, dass es nicht nur eine einzige Psychotherapieausbildung oder -richtung braucht, sondern dass es für die Patienten und Patientinnen die ganze Breite der Ausbildungen braucht, sei das die analytische, die humanistische, die körperorientierte, die systemische oder die verhaltensorientierte Therapie. Gemäss Untersuchungen ist ebenso klar, dass es nicht nur einen Zugang gibt. Psychotherapie ist nämlich eine interdisziplinäre Wissenschaft. Dabei ist die Psychologie ein wichtiger Teil, aber eben nicht die einzige Wissenschaft, die wichtig ist. Es gibt heute gutausgebildete, gutqualifizierte Therapeutinnen und Therapeuten, die nicht Psychologie, sondern vielleicht Sozialwissenschaften oder Humanwissenschaften studiert und dann eine Weiterbildung in Psychotherapie von x Jahren gemacht haben und heute sehr gut arbeiten. Es kann nicht sein, dass in Zukunft für diese Leute keine Zulassung mehr möglich sein soll.

Es ist heute ja auch so, dass der Psychiater oder die Psychiaterin Psychotherapien macht und dass der Zugang via Medizinstudium möglich ist. Das wurde nie infrage gestellt. Wenn aber der Zugang nur via Psychologie gegeben sein soll, dann gäbe es auch den Zugang via Medizin nicht, also gäbe es die Psychiaterin nicht. Insofern ist die Argumentation nicht stimmig, dass der Zugang nur via Psychologie gegeben sein könne.

Das vorliegende Gesetz ist das Ergebnis eines zehnjährigen Fachstreites. Gewonnen hat leider mehr das Standesdenken als die Breite und Qualität im Sinne der Patienten. Trotzdem sind wir für Eintreten.