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preparatory:AB 134508

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-09

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion wird auf das Humanforschungsgesetz (HFG) eintreten. Nach der Abstimmung über den Verfassungsartikel ist dieses Gesetz nun die logische Umsetzung. Dass es ein Gesetz braucht, ist heute unbestritten, sowohl seitens der Ärzte und Spitäler als auch seitens der akademischen und klinischen Forschung und seitens der Wirtschaft.

Die Kommission hat in der Gesetzesberatung versucht, die unterschiedlichen, ja gegensätzlichen Anforderungen an dieses Gesetz unter einen Hut zu bringen. Trotzdem bleiben Vorbehalte, einerseits seitens der Patientenorganisationen, die mit der Ausklammerung der Heilversuche nicht zufrieden sind, andererseits seitens der Versicherungswirtschaft, die im Gesetz problematische Unklarheiten und Übertreibungen sieht, und schliesslich nicht zuletzt auch noch seitens der klinischen Forschung, insbesondere der Krebsforschung, die befürchtet, dass sie in ihrer Arbeit weiterhin mit grossen Hindernissen zu kämpfen haben wird.

Die Frage bleibt, ob das HFG die grossen Erwartungen insgesamt erfüllen kann. In den Hearings wurden zahlreiche Vorfälle und Ereignisse vorgebracht, denen mit diesem Gesetz nicht zu begegnen ist. So, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat, ist das vorliegende Gesetz ein reines und ausschliessliches Forschungsgesetz. Für die SVP-Fraktion ist diese Beschränkung richtig. Den Patienten in den Spitälern, insbesondere den Schwerstkranken, ist nicht gedient, wenn der ärztlichen Freiheit und Kunst im Bereich der Heilungsmassnahmen zu enge Fesseln angelegt werden und dadurch nicht alles getan werden kann, was der Heilung dient. Im Gegenzug ist eine umfassende Aufklärung der Patienten über die Absichten und Risiken von Behandlungen notwendig. Auch die Patienten müssen sich der Herausforderung, der Wahrheit hinsichtlich Diagnose und Risiken direkt ins Gesicht zu schauen, stellen.

Das HFG ist darum kein Gesetz, das in den Kliniken individuelle Behandlungsversuche, also klassische Heilversuche, ausserhalb der gesicherten medizinischen Standards regeln kann und will. Wir als Gesetzgeber müssen darum sehr darauf achtgeben, dass Regelungen und administrative Auflagen die Heilungschancen insbesondere von Schwerstkranken nicht behindern. Solche Fälle, die den Interessen der Patienten entgegenlaufen, liegen leider vor. Wir sind der Meinung, dass sich die Konflikte, die sich ausserhalb der Forschung, also bei Heilversuchen, aus ungenügend oder unklar kommunizierten Interventionen an Menschen ergeben können, durch einen konsequenten Einbezug von ärztlichen Zweitmeinungen besser lösen lassen als durch eine sehr detaillierte Gesetzgebung. Eine Zweitmeinung bei schwierigen Fällen bedeutet nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch mehr Aufklärung und damit mehr eigene Kompetenz für den letztlich selbst zu treffenden Entscheid.

Andererseits muss eine mehrfache Vornahme von Heilversuchen und experimentellen Behandlungen ausserhalb der Standards als Forschung angesehen werden. Da ist dann [PAGE 304] der Gesetzgeber gefordert. Teilweise sind solche Behandlungen mit noch nicht zugelassenen Mitteln auch nur im Rahmen von Forschungsprojekten möglich; anders stehen teilweise die neuesten Medikamente nicht zur Verfügung. Hier sind Wünsche, die eine deutliche Trennung fordern, absolut berechtigt. Entlastend für die Ärzteschaft kann hier erwähnt werden, dass die ethischen Grundlagen bei Heilversuchen nicht alleine durch nationale Gesetzgebungen reguliert sind, sondern auch stark durch internationale ethische Konventionen, so etwa durch Protokolle des Europarates und die Helsinki-Vereinbarung.

Die SVP-Fraktion kann darum diesem Gesetz im vorliegenden Aufbau und in seiner gewollten Beschränkung mit einem guten Gefühl zustimmen. Das HFG regelt den wichtigen Schutz der Menschen in der Forschung. Heilversuche erfordern dagegen klar weniger Einschränkungen, dafür mehr Mitverantwortung der Patienten und eine umfassende Information.

Die Mitglieder der SVP-Delegation haben in der Kommission vorgeschlagen, im Anschluss an die Behandlung des HFG sei eine Kommissionsmotion zu verabschieden, die die Abläufe im Bereich der Heilversuche und der klinischen Studien - Überwachung, Registrierung und Verantwortlichkeiten inklusive Versicherung - aufzeigt und wenn nötig über Anpassungen und Verordnungen regelt. Dieser Vorschlag wurde positiv aufgenommen, und er wurde noch ergänzt. Die SVP-Fraktion hat sich somit für ein Forschungsgesetz und nicht für ein Heilungsgesetz eingesetzt, dies aus der Erkenntnis heraus, dass sich die gesetzlichen Anforderungen bei diesen unterschiedlich motivierten Interventionen an Menschen fast diametral widersprechen. Wo bei der Forschung mit zumeist gesunden Probanden ein sehr hohes Schutzniveau notwendig und berechtigt ist, steht bei den Heilversuchen insbesondere bei Schwerstkranken die ungehinderte Verfügbarkeit aller Methoden und aller Medikamente im Vordergrund.

Auf die einzelnen Artikel in diesem Gesetz werde ich in der Detailberatung näher eingehen. Ich kann hier in der Eintretensdebatte nur erwähnen, dass bei dieser Gesetzesberatung klar der Schutz des Menschen in der Forschung und die Interessen einer effizienten Forschung in unserem Land im Vordergrund stehen mussten. Dieses Ziel wurde erreicht, auch wenn noch einige Unklarheiten im Gesetz vorhanden sind. Ebenso ist im HFG die sichere Verwendung des biologischen Materials und der gesundheitsbezogenen Daten geregelt, dies zum Teil restriktiver, als es der Bundesrat in der Botschaft vorsah. Eine Forschung mit unverschlüsselten Personendaten wurde ausgeschlossen und damit mehr Sicherheit für die Betroffenen erreicht.

Es ist notwendig, dass die Umsetzung des HFG nicht eine einmalige und damit abgeschlossene Sache bleibt, sondern dass nach einigen Jahren eine Überprüfung stattfindet. Die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz sind systematisch zu sammeln und auszuwerten. Es geht hier um Menschen und um Daten von Menschen; dies bedingt erhöhte Sorgfalt. Es geht aber auch um Forschung, und diese braucht einen Freiraum. Diesen schmalen Grat haben wir in diesem Gesetz zu begehen. Das HFG ist eine Gratwanderung. Die SVP-Fraktion wird sich in der Parlamentsberatung dafür einsetzen, dass die Forschungsfreiheit gewahrt bleibt und dass auch die klinische Forschung, die bisher in unserem Land gut funktioniert hat, ihren Platz behalten kann. Dazu sind aber risikogerechte Bestimmungen und tragbare Anforderungen bei der Haftung und Sicherstellung erforderlich.

Zur Kommissionsmotion: Gerade weil sich die Kommission auf die Ausarbeitung eines Forschungsgesetzes konzentriert hat, wird der Bereich der Heilversuche mit einer Kommissionsmotion begleitet. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die geltenden Bestimmungen bei den Heilversuchen aufzuzeigen, allenfalls bestehende rechtliche Graubereiche zu erfassen, den Handlungsbedarf zu bestimmen und Vorschläge zur sachgerechten Ergänzung im Rahmen von Verordnungen, Weisungen, allenfalls Standesrichtlinien oder auch mit der Revision des Heilmittelgesetzes zu unterbreiten. Damit soll die heute oft unklare Trennung von Forschung und Heilversuchen verdeutlicht werden, und es soll geklärt werden, wie ein Patient seine Verantwortung im Wissen um die Risiken jeder Intervention so weit als möglich selbst tragen kann. Es soll auch verhindert werden, dass Behandlungen ausserhalb der Standards durch verzögerte Bewilligungsverfahren unnötig erschwert werden. Dazu gibt es gute Ansätze, einer davon ist die schon erwähnte Zweitmeinung, ein anderer die Schriftlichkeit der Zustimmung zu den Interventionen.

Wir sind dem Bundesrat dankbar, dass er die Motion unterstützt und dafür besorgt ist, dass das Thema Heilversuche auf der politischen Traktandenliste bleibt. Das Parlament und die interessierten Kreise haben damit die Möglichkeit, zur Verbesserung der Situation beizutragen. Es geht vor allem darum, mit gemeinsamen Zielen und einer offenen Kommunikation das Vertrauen in die Arbeit der Ärzteschaft zu fördern.

Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, auf den Gesetzentwurf einzutreten und die Kommissionsmotion "Heilversuche" zu unterstützen.