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preparatory:AB 135186

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-02-29

Wortprotokoll

Die Finanzdirektorinnen und -direktoren sind ja nicht alles Linke, es sind sehr viele Bürgerliche darunter. Und sie sind, Herr Pelli, in aller Regel auch vom Volk gewählt, soviel ich weiss. Wenn sie Vorschläge machen, dann sind es in aller Regel nicht Vorschläge gegen die Bevölkerung, sondern Vorschläge für die Bevölkerung. Die Finanzdirektoren haben uns ganz klar gesagt, wir sollten bei den Artikeln 21 und 22 dafür sorgen, dass die Steuerbehörden in der Schweiz gleich lange Spiesse hätten wie die Steuerbehörden im Ausland. Das sind die beiden einfachen Forderungen von Herrn Schelbert und Herrn Fehr Hans-Jürg.

Es leuchtet doch nicht ein, dass ein Beamter in der Schweiz dazu verpflichtet wird, Informationen zu erheben, die er dann aber selber intern nicht verwenden darf. Das macht keinen Sinn. Es ist auch sehr schwierig, diese Situation auszuhalten: Wenn ein Beamter Informationen hat, weil er sie erheben musste, und eigentlich verpflichtet ist, Informationen beim Auswerten der Steuererklärungen von Schweizerinnen und Schweizern zu verwenden, dies aber verhindert wird, gibt das wahrscheinlich einen eigentlichen Gewissensnotstand. Das sollten wir nicht unterstützen.

Wir haben hier deshalb zwei zentrale Forderungen der Kantone aufgenommen: Auf der einen Seite verlangen sie, dass Beamte, die Informationen erheben müssen, diese auch in der Schweiz verwenden dürfen, und auf der anderen Seite verlangen sie, dass ein schweizerischer Beamter Informationen, die ein ausländischer Kollege bekommen soll, auch bekommt. Sonst darf man dann im Ausland Informationen zu Fällen von Steuerhinterziehung bekommen, sie aber in der Schweiz nicht verwenden. Das hat natürlich damit zu tun, dass wir immer noch eine Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung haben.

Ich habe versucht, der Kommission beliebt zu machen, einen zusätzlichen Artikel aufzunehmen, der vorsieht, dass auch die nationale Amtshilfe auf eine klare und einheitliche Rechtsgrundlage gestellt wird. Es wurde mir schriftlich bestätigt, dass das Anliegen in der Revision des Steuerstrafrechts, die Herr Pelli auch angesprochen hat, aufgenommen werden soll. Insbesondere soll auch, das stammt aus einem Diskussionspapier des Bundesrates vom 22. Februar 2012, über die Frage der Aufhebung der Differenzierung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung - sicher nur in schweren Fällen oder im Falle einer Wiederholung - nachgedacht werden. Ich verlasse mich darauf, dass meine Forderung dort zumindest "mitgedacht" wird, wie mir gesagt wurde. Ich hoffe aber, man denkt nicht nur darüber nach, sondern führt es auch ein.

Aber hier geht man noch nicht so weit. Hier geht es wirklich darum, dass unsere Beamtinnen und Beamten gleich lange Spiesse haben wie ausländische. Deshalb möchte ich Sie bitten, den drei Minderheitsanträgen zuzustimmen.