preparatory:AB 135239
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-02-29
Wortprotokoll
Grundsätzlich ist das Amtshilfeverfahren - wir sind hier beim Amtshilfe- und nicht beim Rechtshilfeverfahren - kostenlos. Das ist auch richtig so, und zwar gilt das sowohl für uns wie auch für das Ausland. Dass halt jetzt die Schweiz mehr Gesuche aus dem Ausland erhält, Herr Baader, das hat mit Ihrer Politik zu tun. Wer das Steuerhinterziehergeheimnis durch alle Böden zum Politikdogma erklärt, muss sich dann nicht wundern, wenn es halt mehr Amtshilfegesuche gibt als umgekehrt - dies als scherzhafte Vorbemerkung.
Nun zum ernsthaften Teil: Mein Minderheitsantrag will die Kostenpflicht in folgendem Sinne in Richtung Verursacherprinzip verschieben - da müssten Sie ja zustimmen, Herr Baader, Sie sind ja für das Verursacherprinzip -: Die Kosten können den betroffenen Personen bzw. den Banken immer dann auferlegt werden, wenn sie einen ausserordentlichen Umfang erreichen oder - nun kommt mein Antrag, der Bundesrat schlägt "und" vor - wenn die betroffene Person oder die Informationsinhaberin, also die Bank, durch Fehlverhalten dieses Verfahren begünstigt bzw. ausgelöst hat.
Die Fassung des Bundesrates ist, wie uns in der Kommission gesagt worden ist, das Abbild der Regelung, die man im Fall des UBS-Verfahrens getroffen hat. Beim Fall UBS beliefen sich die Kosten für das Amtshilfeverfahren - es war sehr aufwendig, zahlreiches zusätzliches Personal musste angestellt werden - auf etwa 40 Millionen Franken; die Frau Bundespräsidentin kann mich korrigieren, wenn das nicht richtig ist.
Wir vonseiten der SP sind der Meinung, dass man diese Kostenauferlegungspflicht, wenn die Kosten sehr hoch sind bzw. wenn sie durch Fehlverhalten verursacht worden sind, noch verschärfen sollte, und möchten deshalb die Verknüpfung der beiden Literae a und b mit einem "oder" im Gesetz verankern. Wir haben dann zusätzlich noch einen Absatz 4 eingefügt, der festlegt, dass die Kosten, die den Banken aus den Zwangsmassnahmen erwachsen, auf jeden Fall von diesen selber zu tragen sind. Wahrscheinlich versteht sich das von selbst, ich bin mir aber nicht so sicher; wir möchten mit diesem Absatz 4 allfällige Abgeltungsansprüche vonseiten der Banken schon von Anfang an abwehren. Ich bitte Sie deshalb, das ins Gesetz aufzunehmen. Wer hier denjenigen, die diese Kosten verursachen, die Kosten auferlegen will, stimmt diesem Antrag der Minderheit II zu, vor allem auch der Verschärfung in Absatz 2.