preparatory:AB 135565
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-21
Wortprotokoll
Es geht hier um Ergänzungen zu bereits abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Doppelbesteuerungsabkommen haben wir am 18. Juni 2010 verabschiedet. Es waren damals zehn, heute beraten wir neun; das DBA mit den USA ist zu Recht zurückgestellt, weil sich da doch noch einige Fragen stellen.
Warum mussten diese Doppelbesteuerungsabkommen nochmals angepasst werden? Ganz einfach, weil die Schweiz die Amtshilfe gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu restriktiv auslegen wollte. Eine Peer Review des Global Forum würden wir nicht kritiklos überstehen, wenn wir nicht diese Anpassungen in den bereits bestehenden DBA vornehmen würden; wir kämen wahrscheinlich wieder auf irgendeine graue, braune, schwarze oder sonst eine Liste. Bereits am 13. April dieses Jahres haben wir zehn solche abgeänderten DBA verabschiedet. Sie entsprechen nun, ebenso wie die neun vorliegenden DBA, mit den entsprechenden Änderungen international anerkannten Standards.
Die SP-Fraktion unterstützt die vorgesehenen Ergänzungen, insbesondere die sogenannte Antifrustrationsklausel, die verlangt, dass wir diese Artikel nicht so auslegen, dass sie einen wirksamen Informationsaustausch behindern: Das steht jetzt explizit in diesen Abkommen; bei jenem mit Frankreich ist es etwas anders formuliert. Es geht auch darum, dass eben Personen nicht mit Name und Adresse bekannt sein müssen, sondern dass man deren Identifikation auch auf andere Weise als durch die Angabe von Name und Adresse machen kann. Damit sind wir einverstanden. Damit wird auch klar, dass die Schweiz Steuerhinterziehern aus Partnerländern unter dem Deckmantel des Bankgeheimnisses keinen Schutz mehr bieten möchte. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Weissgeldstrategie der Schweiz.
Ich möchte die Gelegenheit jetzt aber generell nutzen - Sie blenden bei mir, Herr Präsident, noch drei Minuten ein, ich sehe aber, dass diese Debatte Kategorie IIIa hat. Es könnte daher sein, dass es länger dauert.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um generell etwas zu den DBA aus Sicht der SP zu sagen. Die Strategie des Bundesrates in Sachen DBA ist nicht klar. Wir warten schon seit geraumer Zeit auf einen entsprechenden Bericht des Bundesrates. Wir haben heute nämlich ganz verschiedene Abkommen. Diese sind verschieden bezüglich des Informationsaustauschs, bezüglich maximal zulässiger Quellensteuersätze, bezüglich Standards bei Entlastungen in der Schweiz und auch bezüglich der Definition des Begriffs "Betriebsstätte". In welche Richtung soll es also gehen? Für die Schweiz als ein Land, das im weltweiten Vergleich im Kapitalexport einen Spitzenplatz belegt und im Ausland Hunderttausende von Arbeitsplätzen schafft, haben Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung eine grosse wirtschaftliche Bedeutung und sind aus dieser Sicht zu unterstützen. Die Frage bleibt aber, ob und inwieweit die Abkommen auch noch anderen Zielen dienen sollen. Aus Sicht der SP sind folgende Ziele anzuvisieren:
1. Wir wollen eine Gleichbehandlung aller Staaten. Die WAK hat eine Motion in diesem Sinn verabschiedet, die leider hier drin nicht angenommen worden ist, was ich bedaure.
2. Wir wollen, dass ein Informationsaustausch gewährleistet wird, ohne ihn an Gegenforderungen in anderen Bereichen zu knüpfen, z. B. im Bereich der Steuersätze. Wir haben bei der Durchsicht der DBA nämlich festgestellt, dass wir umso weniger Konzessionen machen, je stärker ein Partnerland ist, aber dass wir vor allem umgekehrt umso mehr Druck für niedrigere Steuersätze und Ähnliches machen, je schwächer ein Partnerland ist. Das hat aufzuhören.
3. Wir verlangen eine Einbettung der DBA in eine umfassende Strategie zur Korruptionsbekämpfung und Förderung der guten Unternehmensführung, damit auch eine korrekte Besteuerung gewährleistet ist. Unternehmen profitieren von den DBA, sie sollen deshalb auch in die Pflicht genommen werden, z. B. durch die Garantie der guten Unternehmensführung. Das könnte die Einführung eines Compliance System, eines Country-by-Country-Reporting und eines Publish-What-You-Pay-Anforderungsprofils sowie die Einhaltung der OECD-Richtlinien für Verrechnungspreise bedeuten. Die SP wird künftig nur noch Doppelbesteuerungsabkommen zustimmen, wenn sie zur konkreten Durchsetzung der nationalen Steuergesetze auch im Partnerland beitragen und am Ort der Wertschöpfung eine angemessene Besteuerung sicherstellen. DBA mit Entwicklungs- und Schwellenländern werden wir in Zukunft ablehnen, wenn der Partnerstaat nicht das Recht auf eine Quellenbesteuerung von mindestens 10 Prozent hat oder wenn z. B. der Nullsteuersatz auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen vorgesehen ist. Es kann nicht angehen, dass wir über Doppelbesteuerungsabkommen unseren Partnerländern Einnahmen verweigern, auf die sie angewiesen sind.
Zudem erachtet es die SP für unser Image, aber auch für unsere parlamentarische Arbeit und Unabhängigkeit als falsch, wenn wir immer erst auf Druck von aussen reagieren und unsere Strategie überdenken. Daher finden Sie auf der Fahne einen Minderheitsantrag Fässler Hildegard, zu dem ich dann in der Detailberatung noch etwas sagen möchte.
Ich bitte Sie also, nicht nur einfach das eigene Land im Auge zu haben, was durchaus korrekt ist, sondern auch die Interessen der Partnerländer zu sehen. Das sind wir diesen Ländern schuldig, insbesondere dann, wenn wir der stärkere Partner sind.