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preparatory:AB 135784

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-02-29

Wortprotokoll

Wir haben soeben über den Rückweisungsantrag der Minderheit Schelbert entschieden, der verlangte, dass alle Länder in Bezug auf die Amtshilfe in Steuersachen gleich zu behandeln seien. Wir haben diesen Rückweisungsantrag von der SP-Fraktion aus abgelehnt, weil wir der Meinung sind, dass wir diese Frage im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfes behandeln und beschliessen können.

Wir beantragen Ihnen mit der Minderheit, dass ausländische Staaten, mit denen keine bilateralen oder multilateralen [PAGE 88] Vereinbarungen über den Austausch von Steuerinformationen bestehen, gleich behandelt werden, das heisst, dass ihr Anspruch auf Amtshilfe in Steuersachen gleich behandelt wird wie jener von Staaten, die z. B. ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz haben. Alle Staaten sollen Anspruch auf Amtshilfe in Steuersachen haben. Alle Staaten haben den Anspruch, dass ihre demokratisch legitimierten Steuergesetze gegenüber ihren eigenen Steuerpflichtigen durchgesetzt werden können. Herr Baader, Sie haben hier von Schutz vor Willkür der Steuerbehörden gesprochen. Demokratisch beschlossene Steuergesetze sind eben nicht willkürliche Steuergesetze, sondern Steuergesetze, die demokratisch legitimiert sind, und jeder souveräne Staat hat Anspruch darauf, dass diese auch durchgesetzt werden können. Ein Mittel dazu ist die Amtshilfe, wenn Vermögenswerte im Ausland liegen.

Ich bitte Sie deshalb, diese Ergänzung vorzunehmen. Eine Weissgeldstrategie, die diesen Namen verdient, sichert die Amtshilfe in Steuersachen gegenüber allen Staaten, und das will dieser Zusatz. Ich bitte Sie deshalb, dies in Artikel 1 Litera c aufzunehmen.