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preparatory:AB 135881

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

Hier geht es um eine Ausdehnung des Verbots des Hausierhandels. Wenn Tiere an der Türe angeboten werden, gibt es tierschützerische Aspekte, aber es gibt eben auch tierseuchenrechtliche Aspekte. Heute gilt dieses Verbot nur für Nutztiere. Neu soll es auf alle Tiere ausgeweitet werden. Hintergrund ist beispielsweise, dass man verhindern will, dass Tiere aus Tollwutländern, also etwa junge Hunde, illegal in die Schweiz kommen und sozusagen per Hausierhandel verkauft werden. Nicht unter diesen Hausierhandel fällt das Anbieten von Tieren anlässlich von Ausstellungen, siehe auch Artikel 27 bis 31.

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