preparatory:AB 135911
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-07
Wortprotokoll
Artikel 21 ermöglicht nun den Kontrollorganen, Personendaten zu bearbeiten, das heisst, Angaben über Bewilligungen, Ergebnisse der Kontrolltätigkeit sowie über die verfügten Massnahmen und Strafurteile in einem elektronischen Datenbearbeitungssystem zu speichern. Das dient natürlich der Kontrolle dieses ganzen Sektors. Diese Daten können bei Bedarf abgerufen und ausgewertet werden; das wird hier geregelt.