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AB 136237

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2013-09-26

Wortprotokoll

Der Postulant verlangt, dass der Bund in die Organisation des Sportes eingreife. Das ist aus unserer Sicht aus grundsätzlichen Überlegungen abzulehnen. Selbstverständlich bedauert auch der Bundesrat jeden Tod, der sich im Sport ereignet. Wir müssen aber wohl auch ehrlich sein: Keine Massnahme, die wir treffen können, [PAGE 1701] verhindert, dass solche Fälle passieren können. Das ist mit keiner Massnahme wirklich aus der Welt zu schaffen.

Der Bundesrat ist entsprechend der Meinung, dass es Sache des privaten Sportes ist, wie er sich organisiert. Zurzeit wird die Frage, die der Postulant aufwirft, auch bei Swiss Olympic, also beim Dachverband des Sportes, geprüft. Die Frage lautet, ob im Zusammenhang mit der Lizenzierung eine entsprechende medizinische Untersuchung gefordert werden soll. Wir sind der Meinung, dass es weiterhin in den Händen der Sportverbände liegen soll, wie das gemacht wird. Die sollen das festlegen, nicht der Bund. Letztlich kann keine Bundesvorschrift den Einzelnen von seiner Verantwortung entbinden bzw. im Fall von Jugendlichen auch die Eltern. Ich denke, wir sollten an diesem System der Eigenverantwortung festhalten. So gut der Vorstoss gemeint ist, glauben wir nicht, dass eine staatliche Vorschrift das Risiko vermindert. Ein Restrisiko besteht immer. Das kann man mit keinem Gesetz und mit nichts aus der Welt schaffen. Fälle, die passiert sind, haben auch bei Sportverbänden zu entsprechenden Reaktionen geführt. Es gibt auch Verbände, die eine Lizenz von einer medizinischen Untersuchung abhängig machen; das betrifft den Bereich der lizenzierten Sportler. Solche Fälle passieren aber eben auch dort, wo ganz normaler Hobbysport betrieben wird. Diese Todesfälle lassen sich mit einem Gesetz leider nicht aus der Welt schaffen.

Ich denke also, wir können dieses Problem jenen überlassen, die sich schon damit befassen. Wie gesagt prüft Swiss Olympic diese Frage. Ich bitte Sie, dieses Postulat abzulehnen, weil der Bund hier eigentlich nicht gesetzgeberisch tätig werden soll und will und weil ein Gesetz das Problem, das der Postulant lösen möchte, leider nicht lösen kann.

Ich bitte Sie also, das Postulat abzulehnen.

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