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preparatory:AB 136294

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2013-09-26

Wortprotokoll

Das Anliegen des Motionärs geht auf verschiedene Medienberichte zurück, die auf Missstände hingewiesen haben. Allerdings ist festzuhalten, dass sich diese Missstände, die durchaus bestehen, auf den zweiten Blick etwas relativiert haben. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die in diesen Medienberichten genannten Güter, auf die sich der Motionär bezieht, nicht alle von Armasuisse stammten, sondern zum grösseren Teil aus Beschaffungen der Kantone im Zusammenhang mit den Uniformen.

Wir sind der Meinung, dass Sie die Motion ablehnen sollten, was auch der Bundesrat tut. Die Kontrolle der Einhaltung sozialer Mindestvorschriften durch Lieferanten und wesentliche Unterlieferanten erfolgt bereits heute. Wir machen das, was in der Motion gefordert wird: Von der Ausschreibung bis zum Vertrag werden die Lieferanten und auch die wesentlichen Unterlieferanten zur Einhaltung der ILO-Kernübereinkommen verpflichtet. Das tun wir bereits. Hingegen widerspricht die Führung einer öffentlichen schwarzen Liste dem beschaffungsrechtlichen Diskriminierungsverbot. Wir können also keine schwarzen Listen führen. Das geht mit unserem Beschaffungsgesetz nicht, und es wäre wohl auch international kaum durchzusetzen.

Zur Regelung von Mindestlöhnen: Wir schreiben nach WTO-Vorschriften aus, und wirtschafts- und sozialpolitische Entscheide souveräner Staaten, die den Mindestlohn unter dem Existenzminimum festsetzen, können wir nicht beeinflussen. Wir haben keine Möglichkeiten, das auszuschalten, weil wir ja durch die WTO-Verträge gebunden sind.

Die Motion führt eine ganze Reihe von zusätzlichen Vorschriften auf. Zusammengefasst kann man sagen: Unser Verfahren ist im Rahmen der internationalen Gesetzgebung eigentlich bereits transparent. Wir überprüfen das, wir versuchen, das einzuhalten. Internationale Vorschriften verunmöglichen uns aber, auf einen grossen Teil der Forderungen der Motion einzugehen.

Wenn Sie über die Buchstaben einzeln abstimmen wollen, dann erteilen Sie uns allenfalls wesentliche Aufgaben, die wir zuerst international abstimmen müssen, wenn das überhaupt möglich ist. Wir würden auch gerne Aufträge in der Schweiz oder im nahen Umfeld vergeben, aber das widerspricht den internationalen Vorschriften.

Ich denke, Sie sollten diese Motion insgesamt ablehnen. [PAGE 1702]