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preparatory:AB 136343

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-26

Wortprotokoll

Das Schweizervolk steht hinter der Armee. Dieser Grundsatz wurde am letzten Wochenende mit aller Deutlichkeit bestätigt.

Das Rüstungsprogramm 2013 erhöht die Einsatzfähigkeit der Schweizer Armee. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat das Rüstungsprogramm 2013 am 26. August in Winterthur beraten. Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten mit dem Rüstungsprogramm 2013, fünf Rüstungsvorhaben im Umfang von 740 Millionen Franken zu genehmigen. Diese verteilen sich auf die Fähigkeitsbereiche Führung mit 28 Prozent, Mobilität mit 22 Prozent, Unterstützung und Durchhaltefähigkeit mit 20 Prozent, Schutz eigener Kräfte mit 30 Prozent.

Mit dem vorliegenden Rüstungsprogramm werden die vom Parlament im Rahmen der Rüstungsprogramme 2010 und 2011 initiierten Beschaffungen fortgesetzt. Es richtet die Telekommunikationsinfrastruktur der Armee auf die aktuellen Anforderungen aus und schliesst Lücken in der Ausrüstung respektive in der Ersatzteilbevorratung. Mit dem Einsatznetz Verteidigung will der Bundesrat die krisenresistente Telekommunikation zugunsten der Armee und des nationalen Krisenmanagements sicherstellen. Die 2011 eingeleitete Beschaffung eines Unterstützungsbrückensystems 45 Meter wird fortgesetzt. Die Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration wird weiter vorangetrieben. Mit der Verbesserung und Optimierung der Systemverfügbarkeit soll die Ersatzteilbevorratung für Luftfahrt- und Fahrzeugsysteme angepasst werden. Mit zusätzlichen geschützten Mannschaftstransportfahrzeugen soll der Schutz der Truppe verbessert werden.

Die heute eingesetzten Telekommunikations-, Führungsunterstützungs- und Informationssysteme der Armee sind ungenügend geschützt und weisen eine grosse Systemvielfalt auf. Das bestehende Einsatznetz Verteidigung muss erneuert und ergänzt werden, um sämtliche einsatzrelevanten Systeme mit einer geschützten und einheitlichen Telekommunikationsinfrastruktur erschliessen zu können. Der Zugriff Unberechtigter auf das Netz soll verhindert werden, die [PAGE 1689] Datenübertragungsrate erhöht und die Abhängigkeit von zivilen Anbietern reduziert werden. Mit dem Einsatznetz Verteidigung und den daran angeschlossenen ortsfesten wie auch mobilen Systemen verfügen Armee, Bund und Kantone über ein vernetztes und krisenresistentes Führungsunterstützungs- und Informatiksystem.

In der Kommission wurden auch Fragen gestellt: Warum kann die Armee nicht auf öffentliche Kommunikationsnetze zurückgreifen, die heute bereits vorhanden sind? Dass das Einsatznetz Verteidigung nicht auf dem Swisscom-Netz aufgebaut werden kann, hat folgenden Grund: Die Swisscom garantiert keinen 24-Stunden-Service, wenn etwas ausfällt. Das genügt nicht für die Armee. Zudem stellt sich die Frage der Sicherheit. Sicherheit bedingt nicht nur gehärtete Netzknoten, es bedingt auch, dass die Daten geschützt, das heisst verschlüsselt und entschlüsselt werden können.

Ende 2011 wurde die Ausserdienststellung der Panzerbrücke 68 abgeschlossen. Ebenso wurde aus Sicherheitsgründen Ende 2012 die Feste Brücke 69 ausser Betrieb gestellt. Somit haben die Genietruppen keine Möglichkeit mehr, mit Rad- und Kettenfahrzeugen innert Stunden bis 45 Meter breite Hindernisse stützenfrei zu überwinden. Mit dem beantragten Unterstützungsbrückensystem 45 Meter wird die bereits mit dem Rüstungsprogramm 2011 genehmigte Ersatzbeschaffung ergänzt und die Anzahl der mit diesem System ausrüstbaren Formationen erhöht.

Viele der gegenwärtigen Armeefahrzeuge haben das Ende ihrer wirtschaftlich sinnvollen Nutzungsdauer erreicht. Ein weiterer Betrieb ist nur unter Inkaufnahme hoher Instandhaltungskosten und unvorhersehbarer Ausfälle möglich. Basierend auf dem voraussichtlichen Ablösungsbedarf bis 2015 wird für die 960 Fahrzeugsysteme der mit dem Rüstungsprogramm 2010 eingeleitete kontinuierliche Erneuerungsprozess weitergeführt. Weil die Armee in den letzten Jahren vor allem im Bereich Instandhaltung von der Substanz gelebt hat und wegen der Verlängerung der Nutzungsdauer verschiedener Systeme die Ersatzteilbevorratung anpassen musste, stehen heute zahlreiche grössere Ersatzbeschaffungen an.

Noch kurz zum geschützten Mannschaftstransportfahrzeug: Die Armee braucht ein Fahrzeug, das sowohl bei nichtmilitärischer als auch bei offener militärischer Gewaltanwendung Schutz, Beweglichkeit sowie Führungsfähigkeit gewährleistet. Das geschützte Mannschaftstransportfahrzeug trägt diesem Bedürfnis Rechnung. Im Rahmen des Rüstungsprogrammes 2008 und der Zusatzbotschaft zum Rüstungsprogramm 2010 bewilligte das Parlament zur Ergänzung der Flotte der Radschützenpanzer 93 insgesamt 290 geschützte Mannschaftstransportfahrzeuge. Doch auch nach deren Einführung, welche 2013 abgeschlossen ist, können nicht alle zwanzig Infanteriebataillone gleichzeitig mit dem geschützten Mannschaftstransportfahrzeug oder dem Radschützenpanzer 93 ausgerüstet werden. Mit der Beschaffung von zusätzlichen 130 Fahrzeugen kann der Anteil der ausrüstbaren Infanteriebataillone erhöht werden.

Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf das Rüstungsprogramm 2013 eingetreten. In der Detailberatung wollte eine Minderheit der Kommission den Kredit für das Einsatznetz Verteidigung streichen. Dieser Antrag wurde mit 17 zu 6 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde dem Rüstungsprogramm 2013 mit 18 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt.