preparatory:AB 136595
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-06
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist dem Bausparen gewogen, weil er der Überzeugung ist, dass das für unsere Volkswirtschaft und für unsere Gesellschaft etwas Gutes ist. Die Frage ist jetzt einfach, auf welchem Weg man zu diesem Ziel kommen soll. Da hat der Bundesrat gegenüber dem steuerbefreiten Bausparen schon früher eine eher kritische Haltung eingenommen. Er hat schon im Vorfeld des Steuerpaketes geltend gemacht, dass diesen Anforderungen eigentlich im Rahmen der beruflichen Vorsorge Rechnung getragen werden kann. Es zeigt sich, dass das auch spielt. Die neuesten Zahlen, die wir haben, lauten wie folgt: 37 000 Versicherte haben mehr als 2,6 Milliarden Franken vorbezogen; seit man diese tätigen kann, ist das Total aller Vorbezüge auf über 22 Milliarden Franken angewachsen. Zudem bestehen Vorbezugsmöglichkeiten nicht nur bei der beruflichen Vorsorge, sondern auch - das ist gesagt worden - bei der Säule 3a. Damit ist eigentlich das Konzept des Bundesrates einfach ein anderes als jenes, das vom Kanton Baselland vorgeschlagen wird. Aber die Idee an sich wird nicht bekämpft.
Es ist auch ins Auge springend, dass sich die Finanzdirektorenkonferenz sehr deutlich gegen die Initiative des Kantons Baselland ausgesprochen hat. Nun kann man sagen, sie habe das vielleicht deshalb getan, weil die Finanzdirektoren nie Freude haben an Steuerausfällen. Aber es war doch im Rahmen der Finanzdirektorenkonferenz auch klar, dass nicht nur Überlegungen zur Fiskalität, sondern auch solche zum Weg, auf dem man zum Ziel kommen soll, eine Rolle gespielt haben. Dazu gibt es drei Thesen, die vom Kanton Baselland aufgestellt wurden, sie sind z. T. auch von Herrn Fünfschilling hier präsentiert worden. [PAGE 35]
Die erste These lautet, dass der Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung nicht erfüllt sei. Zu dieser These kann man sagen, dass Sie Recht haben: Wenn Sie sie im Sinne eines Bundesgesetzes verstehen, dann ist der Verfassungsauftrag noch nicht erfüllt. Aber es gibt eine ganze Menge von Gefässen, durch welche eben der Verfassungsauftrag seine Erfüllung findet: die Wohnraumförderung, das Vorsorgesparen, steuerliche Massnahmen. Es gibt eine ganze Menge solcher Gefässe, die diesem Verfassungsauftrag entsprechen, sodass die erste These in ihrer Absolutheit nicht haltbar ist.
Die zweite These lautete, dass das Bausparen ein effektives und effizientes Mittel zur Wohneigentumsförderung sei. Dazu muss man sagen: Im Sinne der Förderung der Neuerwerber wirkt es in der Tat relativ zielgerichtet. Aber das Bausparmodell des Kantons Basel-Landschaft könnte noch verbessert werden, wenn nämlich die steuerlichen Säulen ganz abgeschafft würden und mit den so erhaltenen Mehreinnahmen geradezu ein Kanal für Direktzahlungen geöffnet würde. Die Studie zeigt, dass die tatsächlichen Wirkungen des Bausparens überschätzt werden. Denn ein Teil des vom Kanton für das Bausparen aufgeworfenen Frankens landet eben nicht bei den Bausparbegünstigten, sondern bei den Banken, bei den Zulieferern, meinetwegen sogar über die Bodenpreise bei den Alteigentümern und dient daher nicht immer dem gelobten Bausparen.
Drittens zur Frage des Wachstumseffektes auf die Volkswirtschaft: Wir sind der Meinung, dass die mehrfach erwähnte Studie hier einen entscheidenden Mangel hat. Sie vernachlässigt nämlich die Opportunitätskosten. Das ist nach unserer Einschätzung ein wichtiger Mangel. Wenn nämlich ein Franken nicht für das Bausparen eingesetzt wird, ist er nicht wertlos, sondern wird für etwas anderes eingesetzt. Infolgedessen müsste man die Opportunitätskosten eben auch berechnen. Das ist in dieser Studie eben nicht geschehen, sodass wir zum Schluss kommen, dass die Zweifel bei der Frage, wie man zum Ziel kommt, die ursprünglich seitens des Bundesrates geäussert wurden, auch durch die Initiative und deren Begleitung durch die Studien nicht beseitigt werden konnten.
Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat der Initiative des Kantons Basel-Landschaft noch heute kritisch gegenübersteht und Sie ersucht, ihr keine Folge zu geben.