preparatory:AB 136726
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-10-04
Wortprotokoll
Ich glaube, die Debatte zeigt, dass wir in diesem Punkt wahrscheinlich noch nicht abschliessend entscheidungsreif sind und dass dieses Thema weiterentwickelt werden muss. Warum? Die Mehrheit Ihrer Kommission hat den Grundsatz bejaht, schlägt ihn vor, hat dann aber die Kriterien, die der Ständerat beschlossen hat, zunächst zur Streichung beantragt. Das hätte zur Folge, dass eben wie bisher die Rechtsprechung über die Ausgestaltung dieses Grundsatzes zu entscheiden hat. Genau diese Rechtsprechung wird aber auch von vielen Vertretern der Kommissionsmehrheit bemängelt und kritisiert. Also haben wir hier eindeutig Klärungsbedarf. In diesem Sinne wäre wahrscheinlich die Fassung der Mehrheit nicht das Gelbe vom Ei gewesen. Der Bundesrat hätte sich dieser Mehrheit auch nicht anschliessen können.
Wir müssen dieses Problem lösen. Ich habe mir auch schon die Frage gestellt - aber vielleicht ist das zu früh -, ob dieses Thema überhaupt ein Thema der KMU-Unternehmenssteuerreform ist oder ob es nicht allenfalls auf einem separaten, eigenen Weg gelöst werden müsste. Aber eine Lösung müssen wir haben, und wir haben sie jetzt noch nicht.
Der Ständerat hat den Grundsatz festgehalten und dann aber auch Kriterien festgelegt. Ein Kriterium ist "zwei aufeinanderfolgende Steuerjahre", ein zweites Kriterium ist "jährlicher Verkaufserlös von mindestens 500 000 Franken", und ein drittes Kriterium ist, dass die Summe aller An- und Verkäufe viermal den Wertschriftenvermögen entsprechen kann. Dann hat der Ständerat noch gesagt, eine Haltedauer von über vier Jahren werde nicht eingerechnet und Veräusserungsverluste seien verrechenbar; das sind weitere Kriterien.
Nun kommt Herr Steiner mit einem neuen Antrag, der sich in Richtung Ständerat bewegt, mit anderen Worten den Vorteil hat, dass man es mit Kriterien zu tun hat. Dass diese Kriterien in der Tat ins Gesetz gehören, darüber besteht nach Auffassung des Bundesrates kein Zweifel. Denn die Unterscheidung zwischen Geschäftsvermögen und Privatvermögen muss in der Tat - da gebe ich Herrn Fehr Recht - klar [PAGE 1477] geregelt werden, mit Kriterien, sonst haben wir hier Grauzonen, die nicht befriedigen.
Ich glaube - ohne dass ich jetzt in Details einsteige -, die Lösung von Herrn Steiner ist nach unserer Auffassung auch noch nicht der Endzustand. Aber es ist ein brauchbarer Hintergrund. Zu diskutieren ist auch die Einpassung seines Antrages. Er will das ja in Artikel 16 gelöst haben, und wir sind hier bei Artikel 18, das ist auch nicht ganz ohne. Dann stellt sich die Frage der Kriterien: Soll man sie mit Zahlen oder in abstrakter Umschreibung definieren? Das ist also noch zu lösen.
Im Sinne einer rationellen Gesetzgebung beantrage ich Ihnen, für heute dem Antrag Steiner zuzustimmen, aber mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass sich der Ständerat dieser Frage dann noch einmal vertieft annehmen und alle Optionen offenhalten sollte.