preparatory:AB 136759
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-10-04
Wortprotokoll
Ich habe heute eingangs gesagt, dass die Steuervorlage vom Bundesrat als Vorlage für alle Anteilseigner vorgesehen war und dass dann der Ständerat und die WAK Ihres Rates sie zu einer KMU-Vorlage verdichtet haben. Mit dieser Verdichtung ist der neue Aspekt der Impulse auf der Stufe des Unternehmens und des Unternehmers hinzugekommen - ein Aspekt, der, wenn Sie alle Anteilseigner, auch den kleinsten Aktionär, gleich behandeln, nicht die gleiche Bedeutung hat. Hier soll ja der qualifizierte Anteilseigner, also jemand, der an einem Unternehmen mit mindestens 10 Prozent beteiligt ist, von der Steuererleichterung profitieren, mit dem Ziel, dass er Kapital freisetzen und Investitionen tätigen kann. Dieser Teil der Botschaft ist in diesem Sinne nicht auf eine KMU-Besteuerung übertragbar.