preparatory:AB 136835
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-21
Wortprotokoll
Ich hatte nicht vorgesehen, mich zu diesem Thema noch einmal zu äussern. Ich glaube alles gesagt zu haben, was es dazu zu sagen gibt. Es ist jetzt Sache Ihres Rates, die Entscheidung zu treffen. Aber wenn Herr Studer mir eine Frage stellt, ist es selbstverständlich, dass ich sie beantworte.
Der Bundesrat hat das Biersteuergesetz von Anfang an als ein Fiskalgesetz betrachtet - was es auch immer war - und daher die Reform als eine Fiskalreform gesehen. Aber der Gegenstand des Gesetzes, das Objekt des Gesetzes ist Alkohol, und es ist uns natürlich bewusst, dass damit die fiskalische Betrachtung von Anfang an erweitert wird. Nur haben wir immer die Idee vertreten, dass es zwei Schienen gibt. Die eine ist die fiskalische Schiene, und die andere ist die gesundheitspolitische Schiene. Es trifft zu, was Herr Studer gesagt hat: Man hat in diesem Bereich vielleicht lange Jahre wenig gemacht. Aber jetzt ist eine Strategie unterwegs, deren Erarbeitung der Bundesrat dem Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegeben hat, die sich dieser Probleme einmal in der ganzen Grösse und Breite annehmen wird. Wir erwarten im nächsten Jahr einen entsprechenden Bericht, und wir erwarten auch entsprechende Vorschläge für Massnahmen, damit einmal etwas geht, wie Herr Studer sagt. Ich bin auch vorweg der Überzeugung, dass das wahrscheinlich nicht ohne finanzielle Folgen abgehen wird. [PAGE 1259]
Aber im Biersteuergesetz wollten wir das nicht regeln. Wenn Sie konsequent sind, dann müssten Sie eben Anträge in der Art, wie sie in den beiden Räten keine Gnade gefunden haben, wiederaufnehmen, und dann müsste man zum Beispiel die Biersteuer erhöhen, damit man effektiv auch eine präventive Wirkung hätte. Aber das ist eben nicht der fiskalische Zweck, und deshalb war der Bundesrat von Anfang an der Meinung, man sollte die Dinge auseinanderhalten. Aber man muss glaubwürdigerweise beide Schienen weiterverfolgen.
Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat auch in dieser letzten Runde am Antrag der Minderheit festhält.