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preparatory:AB 136879

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-21

Wortprotokoll

Ich lege hier meine Interessenbindung offen: Ich bin Unternehmer. Ich bezahle im Unternehmen die Kapitalsteuer, ich bezahle zusätzlich als Privatperson die Vermögenssteuer auf dem Eigenkapital der Firma, ich bezahle im Unternehmen die Gewinnsteuer, ich bezahle als Privatperson zusätzlich Gewinnsteuer, sprich Einkommenssteuer auf dem Gewinnanteil, der nicht schon von der Steuerbehörde abgeschöpft worden ist und der als Dividende ausgeschüttet wird.

Adressaten der letzten Steuerreform waren nicht primär die KMU, sondern es waren die Holdinggesellschaften. Die Reform hat gezeigt, dass damit eine Wirkung erzielt werden konnte. Die Zahl der neu gegründeten Holdinggesellschaften hat massiv zugenommen, die Zahl der Beschäftigten, vor allem der qualifizierten Angestellten, hat sich massiv erhöht.

Diesmal, bei dieser Vorlage, ist bei den KMU Handlungsbedarf angezeigt. Vorab drückt hier natürlich die Vermögenssteuer, aber auch die Doppelbelastung der Dividenden. Es ist in Unternehmerkreisen - ich spreche hier von alteingesessenen schweren Gesellschaften, die den Gewinn üblicherweise in der Unternehmung belassen - nicht unüblich, dass Quoten von 70, 80 oder mehr Prozent des erzielten Einkommens als Steuer oder Abgaben abgeführt werden. Die Steuersituation für diese Unternehmer ist ungünstiger als in allen vergleichbaren Staaten. Trotz dieser Unternehmenssteuerreform dürften wir hier nicht grosse Fortschritte machen, solange keine Lösung für die Vermögenssteuer gefunden ist. Doch dieses Thema steht hier nicht zur Diskussion. Ich bin auch der Meinung, dass das Paket nicht überladen werden sollte.

Die schädlichen Auswirkungen der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung sind im Gutachten von Professor Keuschnigg im Jahre 2002 wissenschaftlich untersucht und sehr gut dargelegt worden. Praktisch alle vergleichbaren Länder haben die wirtschaftliche Doppelbelastung abgeschafft oder spürbar gemindert. Auch in den Kantonen sind ja entsprechende Trends angesagt. 14 Kantone gewähren im nächsten Jahr einen Steuerrabatt auf ausgeschütteten Dividenden, und in drei weiteren Kantonen sind entsprechende Vorlagen in Vorbereitung.

Mit der Übernahme der Führungsverantwortung auf Bundesebene und der Einführung einer Teilbesteuerung weist der Bund den Weg zu einem Abbau der kantonalen Unterschiede, ohne dass den Kantonen exakte Vorschriften gemacht werden. Das müsste eigentlich im Interesse der Linken sein, die generell für Steuerharmonisierung und für einen Ausgleich der Disparitäten einsteht.

Im Gegensatz zu den vorgesehenen Steuerentlastungen bei der Familienbesteuerung, welche wir hier natürlich auch unterstützen, handelt es sich bei diesen Steuerausfällen nicht um effektive Ausfälle, sondern um Investitionen - Investitionen in Arbeitsplätze, in Wachstum. Wachstum führt bekanntlich zu zusätzlichen Steuereinnahmen; also fliesst das Geld, das jetzt im Moment nicht eingenommen wird, mit einer zeitlichen Verzögerung zurück zum Bund. Hier ist eine rein statische Betrachtungsweise nicht zulässig.

Es stellt sich natürlich die Frage nach der Höhe des Teilbesteuerungssatzes. Nachdem die Linke mit dem Rückzug ihrer Minderheitsanträge über die Höhe des Teilbesteuerungssatzes ihre Frontalopposition angekündigt hat, ist für uns ganz klar, dass wir hier auf die Teilbesteuerung von 50 Prozent setzen, bei gleichzeitiger Mindestbeteiligungsquote von 10 Prozent. Diese Quote ist zwingend, damit erstens die Kantone mitmachen und damit es zweitens eine richtige KMU-Vorlage ist. Für die kotierten Gesellschaften mit ihren vielen Kleinaktionären erzielen wir mit dieser Vorlage keinen Effekt; es wäre eine Giesskannenausschüttung.

Die Angst, dass die Unternehmer künftig nur noch Dividenden und keinen Lohn mehr beziehen, wie sie Kollege Fehr Hans-Jürg dargelegt hat, wobei keine Sozialleistungen mehr abgeführt würden, ist unbegründet. Erstens ist ein solcher Effekt bei den Kantonen, welche die Teilbesteuerung bereits eingeführt haben, nicht eingetreten, und zweitens ist es sicher, dass auch hier in der Verordnung oder durch Steuerpraxis eine Missbrauchsbestimmung geschaffen werden wird. Heute kennen wir das ja im umgekehrten Sinn. Es steht den Unternehmern, es steht auch mir als Unternehmer heute nicht frei, meinen Lohn festzusetzen; mein Lohn wird durch die Steuerbehörde festgesetzt, und zwar setzt sie den Höchstlohn fest. Aufgrund der Festsetzung dieses Höchstlohnes bin ich zwingend auf ein Zusatzeinkommen - sprich: Dividende - angewiesen, um erstens die Steuern zu bezahlen und um zweitens meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Umgekehrt bin ich überzeugt: Auch wenn mit der Teilbesteuerung Missbrauch betrieben würde, würden auch hier Missbrauchsbestimmungen eingeführt, zum Beispiel in Form eines Mindestverhältnisses zwischen Lohn und Dividende. Das würde die angesprochenen Probleme lösen.

Erlauben Sie mir ein Wort zum Quasi-Wertschriftenhandel: Das Schweizervolk hat mit seiner Ablehnung der Volksinitiative "für eine Kapitalgewinnsteuer" deutlich und unmissverständlich dargelegt, dass die privaten Kapitalgewinne steuerfrei bleiben sollen. Vor diesem Hintergrund war es doch einigermassen erstaunlich, dass der Bundesrat in seinem Vorschlag hier durch die Hintertür mit einem Quasi-Wertschriftenhandel wieder eine Kapitalgewinnsteuer einführen will. Der Vorschlag des Ständerates ist zwar besser, aber er ist nicht gut genug. Stellen Sie sich die armen Steuerbehörden der Kantone vor, welche die komplizierten Abgrenzungen auf Jahre zurück überprüfen müssen. Das Modell ist schlichtweg nicht praxistauglich.

Zur Begrenzung des Schuldzinsenabzugs im Privatvermögen wurde uns etwas hineingeschmuggelt, was mit der Unternehmenssteuerreform effektiv keinen Zusammenhang hat. Es gibt ein paar andere Punkte der Gesetzesreform, welche wir unterstützen werden.

Schliesslich sind wir der Meinung, dass die Unternehmenssteuerreform zusammen mit der Familienbesteuerung verabschiedet werden sollte. Die Summe der insgesamt verkraftbaren Steuerausfälle ist irgendwie konstant - Kollege Donzé hat hier das Problem angesprochen -, deshalb macht es Sinn, hier ein ausgeglichenes Paket zu schnüren. Wir werden in der Detailberatung auf diese Punkte zurückkommen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, d. h., den Rückweisungsantrag und auch den Nichteintretensantrag abzulehnen.