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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-21

Wortprotokoll

Ich möchte Sie in erster Linie bitten, den Antrag der Minderheit I (Leutenegger Oberholzer) zu unterstützen und auf dieses Geschäft gar nicht erst einzutreten. Wenn Sie dennoch darauf eintreten sollten, sollten Sie dem Rückweisungsantrag der Minderheit II folgen. Warum? Ich möchte einen Blick auf die Arbeitsweise der WAK-NR seit Legislaturbeginn werfen, mit dem neuen Finanzminister, Herrn Bundesrat Merz, und in der neuen Zusammensetzung der Kommission. Die Arbeit in der WAK ist absolut unbefriedigend.

Ich erinnere Sie zunächst an die Nacht- und Nebelaktion zum Ausgleich der kalten Progression im Dezember 2003. Das war absolut unnötig und hinausgeworfenes Sitzungsgeld. Ich erinnere Sie an die auf Eis gelegte Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligungen. Wir haben diese Vorlage mit Sitzungen um 7 Uhr in der Früh durchgedrückt und Differenzen bereinigt. Wir haben auf viele unserer Fragen keine Antworten bekommen. Jetzt hat der Ständerat die Arbeit sistiert und gesagt, er brauche doch noch ein paar Antworten. Wahrscheinlich hat er das aus Angst vor dem Verdikt des Souveräns getan. Ich erinnere Sie an die Abkoppelung der indirekten Teilliquidation und der Transponierung aus dem Projekt Unternehmenssteuerreform II, von dem es ursprünglich hiess, es sei ein Ganzes. Die WAK-NR konnte keine Anhörung machen. Es wurde gesagt, als Zweitrat könnten wir uns auf das verlassen, was der Ständerat gemacht hat - auch wenn im Ständerat Fragen offen geblieben sind. Es gab auch keine Anhörung der Kantone zur Frage, ob diese Abkoppelung gemacht werden solle.

Dann die generelle Kritik an der Arbeit unserer WAK mit Bundesrat Merz: Man setzt zwar Expertengruppen mit Wissenschaftern ein, nimmt aber aus deren Erkenntnissen nur das, was einem passt, selbst wenn das nur die eine Seite der Medaille ist. So kann und will unsere Fraktion bzw. unsere Delegation in der WAK nicht arbeiten. Wir nehmen die Aussagen in der Botschaft ernst; wir nehmen unsere Verantwortung für eine Verbesserung der Steuergerechtigkeit wahr und sind gegen deren Abbau.

1. Die Botschaft sagt ganz klar, Kapitalgesellschaften seien gegenüber Personengesellschaften nur dann benachteiligt, wenn sie mehr als zwei Drittel ihres Gewinns ausschütten. Und da sagt Herr Rime, wenn wir in diesem Bereich legiferierten, sei das etwas für die KMU. Das ist nicht der Fall, denn in den KMU wird wieder investiert, was auch richtig ist; deren Ausschüttungspraxis ist nicht so, dass sie von diesen Änderungen profitieren würden.

2. Es steht in der Botschaft, Personenunternehmen seien bei den Sozialversicherungen im Nachteil gegenüber den Kapitalgesellschaften. Dagegen wird aber nichts getan. Es wird auf die Lücken im Sinne der Reinvermögenszugangstheorie hingewiesen; da steht zum Beispiel: "Lücken im Sinne der Reinvermögenszugangstheorie finden sich in der Schweizer Einkommensbesteuerung in verschiedenen Gebieten. Im Zusammenhang mit der Unternehmensbesteuerung ist dabei die fehlende Besteuerung der Kapitalgewinne im Privatvermögen relevant." Es heisst ferner, "Steuersenkungen auf Unternehmensebene" seien "im Hinblick auf das Wirtschaftswachstum pro aufgegebenen Steuerfranken grundsätzlich wirksamer als Entlastungen auf Stufe Anteilseigner". Auch das steht in der Botschaft. Die Expertengruppe verlangt ebenso klar, dass die Teilbesteuerung der Dividenden an eine Beteiligungsgewinnsteuer gekoppelt sein muss.

Mit der Zustimmung zum Rückweisungsantrag geben Sie uns die Chance, in besserer Kenntnis der Auswirkungen unserer Beschlüsse zu legiferieren, eine zielgerichtete Form zu beschliessen und die Steuerentlastungen tatsächlich jenen zukommen zu lassen, für die die Revision gedacht ist. Sie geben uns die Chance, den Kantonen Rechenschaft darüber abzulegen, warum wir so und nicht anders beschlossen haben, die Frage einer Beteiligungsgewinnsteuer losgelöst vom politischen Hickhack zu diskutieren, die Expertenaussagen zu berücksichtigen statt zu ignorieren, insbesondere auch unter dem Aspekt des Wirtschaftswachstums, und zu einer Kultur tatsächlicher Kommissionsberatungen zurückzukehren, welche Minderheitsideen Raum gibt und nicht einfach Minderheiten an die Wand drückt. So wird die Vorlage eine grössere Chance haben und auch Gnade vor dem Volk finden. Wenn Sie das heute nicht tun und nicht auf uns hören, erinnere ich Sie an den Untergang des Steuerpaketes, an die Sistierung der Mitarbeiterbeteiligungsbesteuerung. Sie tun sich, aber vor allem der Sache, damit keinen Dienst.

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